Drucksache - 1553/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zeitnah Allparteiengespräche zu initiieren, die das Ziel haben, gemeinsam Richtlinien zu entwickeln, dass einerseits die Wahlkampf-Plakatierung reduziert, andererseits die Benachteiligung einzelner Parteien oder Gruppierungen verhindert wird. Das Bezirksamt wird gebeten, die entwickelten Ideen aufzunehmen und bis Herbst 2020 ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, welches von der BVV abgestimmt werden kann und im turnusmäßigen Wahljahr 2021 bereits umgesetzt wird.
Begründung:
Wahlplakate haben für die Wahlentscheidung der Wähler*innen nur eine stark eingeschränkte Wirkung. Deswegen war auch die Plakatierung im EU-Wahlkampf 2019 für viele Bürger*innen ein erneutes Ärgernis. Auch wenn die meisten Plakate mittlerweile teilweise recycelbar sind, stellen Druck, Farbe und Imprägnierung eine immense Belastung für Menschen und Umwelt dar. Viele Bürger*innen haben kein Verständnis dafür, dass Sichtachsen wochenlang eingeschränkt sind. Da nicht wenige Plakate unsachgemäß angebracht werden (z.B. mit Kabelbindern an Bäumen, die die Rinde verletzen; in Radwege hineinreichend und den Fahrradverkehr behindernd), ist auch deswegen der Ärger groß. Das Ordnungsamt hat nicht die Ressourcen, diese Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Zudem ist die Wirkung von (mehr oder weniger aussagekräftigen) Wahlplakaten fraglich, die Kosten jedoch relativ hoch. Es gibt alternative und gezieltere Möglichkeiten der Parteienwerbung und entsprechende Beispiele aus anderen Ländern oder Gemeinden, die die Fraktionen in ihren Gesprächen erörtern sollten. Steglitz-Zehlendorf könnte hier als erster Bezirk in Berlin ein gutes Beispiel für andere Bezirke geben, indem es klare Regeln zur Wahlkampfplakatierung aufstellt, an die sich die Parteien zu halten haben.
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Der Antrag wurde am 27.11.2019 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 11.12.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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