Drucksache - 1534/V  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6-31VE (Dessauerstraße)
Status:öffentlichAktenzeichen:883/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
13.08.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
11.09.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 31.07.2019
Entwurf Verordnung
Begründung
Lageplan (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Vorhaben- und Erschließungsplan (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
BE StaplWi vom 13.08.2019
Beschluss vom 11.09.2019

  1. Gegenstand der Vorlage:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6-31VE

Dessauerstraße

  1. Berichterstatter:

Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

I.        Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-31VE vom 19. Dezember 2018 wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

II.      Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-31VE wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die als Anlagen beigefügten Entwürfe der Rechtsverordnung, sowie die Begründung wird verwiesen. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6-31VE und der Vorhaben- und Erschließungsplan mit den sich aus der Rechtsprüfung ergebenden Änderungen wird zur Beschlussfassung bereitgehalten. Der Durchführungsvertrag und die Anlagen zum Durchführungsvertrag, wie auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan und der Vorhaben- und Erschließungsplan wurden vor der Rechtsprüfung von der Bezirksverordnetenversammlung am 19.06.2019 (Drucksache 1483/V) zur Kenntnis genommen. Die Abarbeitung der Hinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Rahmen der Rechtsprüfung ist im Kapitel IV.8 - Anzeige gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB (Rechtsprüfung) - ab Seite 30 der Begründung beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen in die Begründung, sowie in die Entwürfe der Rechtsverordnung, des Vorhaben- und Erschließungsplans und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-31VE (Originalpläne) eingearbeitet worden.

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 13.08.2019 in der 30. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 10 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Breidenbach

Amtierender Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 11.09.2019 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:        

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

 

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-31VE vom 19. Dezember 2018 wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

 

  1. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-31VE wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

 

Auf die als Anlagen beigegten Entwürfe der Rechtsverordnung, sowie die Begründung wird verwiesen. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6-31VE und der Vorhaben- und Erschließungsplan mit den sich aus der Rechtsprüfung ergebenden Änderungen wird zur Beschlussfassung bereitgehalten. Der Durchführungsvertrag und die Anlagen zum Durchführungsvertrag, wie auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan und der Vorhaben- und Erschließungsplan wurden vor der Rechtsprüfung von der Bezirksverordnetenversammlung am 19.06.2019 (Drucksache 1483/V) zur Kenntnis genommen. Die Abarbeitung der Hinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Rahmen der Rechtsprüfung ist im Kapitel IV.8 - Anzeige gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB (Rechtsprüfung) - ab Seite 30 der Begründung beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen in die Begründung, sowie in die Entwürfe der Rechtsverordnung, des Vorhaben- und Erschließungsplans und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-31VE (Originalpläne) eingearbeitet worden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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