- Gegenstand der Vorlage:
| Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6-31VE Dessauerstraße |
- Berichterstatter:
| Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski |
Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen: I. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-31VE vom 19. Dezember 2018 wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen. II. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-31VE wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden. Auf die als Anlagen beigefügten Entwürfe der Rechtsverordnung, sowie die Begründung wird verwiesen. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6-31VE und der Vorhaben- und Erschließungsplan mit den sich aus der Rechtsprüfung ergebenden Änderungen wird zur Beschlussfassung bereitgehalten. Der Durchführungsvertrag und die Anlagen zum Durchführungsvertrag, wie auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan und der Vorhaben- und Erschließungsplan wurden vor der Rechtsprüfung von der Bezirksverordnetenversammlung am 19.06.2019 (Drucksache 1483/V) zur Kenntnis genommen. Die Abarbeitung der Hinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Rahmen der Rechtsprüfung ist im Kapitel IV.8 - Anzeige gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB (Rechtsprüfung) - ab Seite 30 der Begründung beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen in die Begründung, sowie in die Entwürfe der Rechtsverordnung, des Vorhaben- und Erschließungsplans und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-31VE (Originalpläne) eingearbeitet worden. |
Cerstin Richter-Kotowski
Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 13.08.2019 in der 30. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 10 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Breidenbach
Amtierender Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 11.09.2019 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:
- Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-31VE vom 19. Dezember 2018 wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
- Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-31VE wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.
Auf die als Anlagen beigefügten Entwürfe der Rechtsverordnung, sowie die Begründung wird verwiesen. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6-31VE und der Vorhaben- und Erschließungsplan mit den sich aus der Rechtsprüfung ergebenden Änderungen wird zur Beschlussfassung bereitgehalten. Der Durchführungsvertrag und die Anlagen zum Durchführungsvertrag, wie auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan und der Vorhaben- und Erschließungsplan wurden vor der Rechtsprüfung von der Bezirksverordnetenversammlung am 19.06.2019 (Drucksache 1483/V) zur Kenntnis genommen. Die Abarbeitung der Hinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Rahmen der Rechtsprüfung ist im Kapitel IV.8 - Anzeige gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB (Rechtsprüfung) - ab Seite 30 der Begründung beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen in die Begründung, sowie in die Entwürfe der Rechtsverordnung, des Vorhaben- und Erschließungsplans und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-31VE (Originalpläne) eingearbeitet worden.
Rögner-Francke
Bezirksverordnetenvorsteher