Drucksache - 1473/V  

 
 
Betreff: Die Turbo-Baugenehmigung für Berlin!
Status:öffentlichAktenzeichen:917/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Breidenbach
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.05.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung Empfehlung
15.08.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung erledigt   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
03.09.2019 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
15.10.2019 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
23.10.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 08.05.2019
Ergebnis GUB vom 15.08.2019
BE StaplWi vom 15.10.2019
Beschluss vom 23.10.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die referenzielle Baugenehmigung (Typengenehmigung) in die Bauordnung für Berlin aufgenommen wird. Es ist das Ziel, dadurch ein schnelleres und kostengünstigeres Bauen, durch den Ansatz: „einmal genehmigt, vielfach gebaut“, festzuschreiben. So wird durch serielles und modulares Bauen ein wirksamer Beitrag geleistet, um die Zahl der Wohnungsneubauten und das damit verbundene Angebot an bezahlbarem Wohnraum schnell auszubauen. Hierdurch soll auch eine Arbeitsreduzierung für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf erreicht werden.

 

Begründung:

 

Berlin wächst, aber der Wohnungsbau hält leider nicht mit dem Wachstum der Stadt mit. Deshalb braucht es einfache und schnelle Maßnahmen, um die Wohnungsnot in Berlin zu lindern. Die referenzielle Baugenehmigung ist ein neues Instrument, um gerade bei seriellen Bauvorhaben, die in einem einfachen Genehmigungsverfahren gemäß § 63 der BauO Bln grundsätzlich glich sind, eine Vereinfachung für den Bauherren zu erreichen. r bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, kann die oberste Bauaufsichtsbehörde eine allgemeine Baugenehmigung erteilen. Vorausgesetzt wenn die baulichen Anlagen den bauaufsichtlichen Vorschriften entsprechen, ihr Nutzen für den jeweiligen Verwendungszweck nachgewiesen ist und kein öffentliches Interesse dagegenspricht. So wird, wenn alle benötigten Voraussetzungen vorliegen, nur für das sogenannte Referenzgebäude eine Baugenehmigung im einfachen Verfahren erteilt. Für die anderen Gebäude, die sog. Bezugsgebäude, wird der Eintritt der Genehmigung still übertragen. Dadurch werden die Verfahren vereinfacht und die Genehmigung schnell erteilt.

 

 

Der Antrag wurde am 15.08.2019 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Der Ausschuss erklärt sich mit 9 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung für nicht zuständig.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 15.10.2019 in der 32. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 1 Ja-Stimme und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 23.10.2019 beschlossen:        

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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