Drucksache - 1463/V  

 
 
Betreff: Schutz von Senioren vor Betrugsdelikten
Status:öffentlichAktenzeichen:895/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Dr. Bone­Winkel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.05.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Pflege, Soziales und Senioren Empfehlung
13.06.2019 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
11.09.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 08.05.2019
BE PSozSen vom 13.06.2019
Beschluss vom 11.09.2019
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.09.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass Senioreneinrichtungen und andere Multiplikatoren, durch die möglichst viele Senioren erreicht werden können, verstärkt über die unterschiedlichen Betrugsdelikte gegen Senioren aufklären. Es ist zu prüfen, inwiefern der Bezirk bereits gezielt zur Prävention beiträgt bzw. inwiefern er, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei, hierzu beitragen kann.

 

Begründung:

 

In der letzten Zeit haben die Betrugsdelikte wieder stark zugenommen.

 

 

Der Antrag wurde am 13.06.2019 in der 23. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren beraten und mit 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

lsch

Ausschussvorsitzende

 

 

Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 11.09.2019 beschlossen:         

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass Senioreneinrichtungen und andere Multiplikatoren, durch die möglichst viele Senioren erreicht werden können, verstärkt über die unterschiedlichen Betrugsdelikte gegen Senioren aufklären. Es ist zu prüfen, inwiefern der Bezirk bereits gezielt zur Prävention beiträgt bzw. inwiefern er, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei, hierzu beitragen kann.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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