Drucksache - 1231/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich im Sinne des Artikel 68 Absatz 1 der Berliner Verfassung gegenüber dem Berliner Senat derart einzubringen, dass unter Wahrung der gesetzten Fristen die Rechtsmittel aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin (Az: VG 10 K 207.16; Dieselfahrverbot) vollständig ausgeschöpft werden.
Begründung:
Aufgrund der gebotenen Fristwahrung ist von einem Verweis in einen oder mehreren Ausschüssen abzusehen. Dieser Antrag ist unmittelbar der BVV zur Abstimmung vorzulegen. Gemäß dem Vorwort der Berliner Verfassung ist der Wille, die Freiheit und das Recht jedes einzelnen zu schützen. Diese Handlungsvorgabe ist auch zugunsten der Interessen von Haltern von Dieselfahrzeugen anzunehmen, die regelmäßig ihr Fahrzeug in gutem Glauben erworben und bislang entsprechend auch im guten Glauben betrieben haben. Das am 9. Oktober 2018 vor dem Verwaltungsgericht Berlin verkündete Urteil lässt eine Berufung aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ausdrücklich zu. Das Gericht stellt in seinem Urteil weiterhin ausdrücklich fest, dass die vorliegende Rechtsstreitigkeit eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts einer instanzgerichtlicher Klärung bedarf. Das Gericht unterstreicht in seinem Urteil die grundsätzliche Bedeutung und somit den Bedarf zur Wahrung der Rechtseinheit an einer obergerichtlichen Klärung. In Summe ergibt so die Verpflichtung des Senats, aber auch der, durch die Fahrverbote betroffenen, Bezirksämter, ohne Einschränkung darauf hin zu wirken, dass alle möglichen Rechtsmittel vor der Verhängung von Fahrverboten vollständig ausgeschöpft werden.
Der Antrag wurde am 17.01.2019 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Leonorenstraße in dem vom Dieselverbot betroffenen Abschnitt die Luftqualität tatsächlich gemessen und nicht nur errechnet wird.“
Begründung: Unverändert.
Der Betreff wurde geändert von „Fahrverbot Leonorenstraße – Rechtsmittel ausschöpfen!“ in „Fahrverbot Leonorenstraße.“
Die CDU-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 20.02.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Leonorenstraße in dem vom Dieselverbot betroffenen Abschnitt die Luftqualität tatsächlich gemessen und nicht nur errechnet wird.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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