Drucksache - 1220/V  

 
 
Betreff: Übertarifliche Entlohnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV AmmerBV Ammer
Verfasser:Ammer 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
12.12.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 04.12.2018
Schriftliche Beantwortung vom 14.12.2018

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, das Verwaltungspersonal übertariflich zu entlohnen?

 

2)   Wie häufig wird davon zwecks Mitarbeitermotivation bzw. -gewinnung Gebrauch gemacht?

 

3)   Welche Erfahrungen konnte das Bezirksamt in den verschiedenen Dezernaten sammeln?

 

 

 

Lutz Ammer

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:

 

1)   Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, das Verwaltungspersonal übertariflich zu entlohnen?

Eine übertarifliche Entlohnung ist grundsätzlich nicht möglich, da das Land Berlin als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder tarifgebunden ist.

 

2)   Wie häufig wird davon zwecks Mitarbeitermotivation- bzw. gewinnung Gebrauch gemacht?

3)   Welche Erfahrungen konnte das Bezirksamt in den verschiedenen Dezernaten sammeln?

Die Beantwortung der Fragen zwei und drei entfällt daher.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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