Drucksache - 1220/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, das Verwaltungspersonal übertariflich zu entlohnen?
2) Wie häufig wird davon zwecks Mitarbeitermotivation bzw. -gewinnung Gebrauch gemacht?
3) Welche Erfahrungen konnte das Bezirksamt in den verschiedenen Dezernaten sammeln?
Lutz Ammer
Antwort des Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:
1) Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, das Verwaltungspersonal übertariflich zu entlohnen? Eine übertarifliche Entlohnung ist grundsätzlich nicht möglich, da das Land Berlin als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder tarifgebunden ist.
2) Wie häufig wird davon zwecks Mitarbeitermotivation- bzw. –gewinnung Gebrauch gemacht? 3) Welche Erfahrungen konnte das Bezirksamt in den verschiedenen Dezernaten sammeln? Die Beantwortung der Fragen zwei und drei entfällt daher.
Mit freundlichen Grüßen
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
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