Drucksache - 1150/V  

 
 
Betreff: Mehrgenerationenübergreifendes Wohnen im Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 6-30 festschreiben
Status:öffentlichAktenzeichen:639/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:1. Semler
2. Macmillan
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
04.12.2018 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
12.12.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 06.11.2018
BE StaplWi vom 04.12.2018
Beschluss vom 12.12.2018

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass bei den nachträglichen Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 6-30 festgehalten wird, dass - innerhalb des Bauabschnittes für Reihen und Einfamilienhäuser - 7 alleinstehende Häuser dauerhaft als Miet-Wohnprojekte für generationenübergreifendes Wohnen in Nutzung kommen.

 

Begründung:

 

Mehrgenerationenhäuser werden auch in Steglitz-Zehlendorf gewünscht. Mit minimalem Suchaufwand im Internet findet man entsprechende Webseiten, die für Steglitz-Zehlendorf und Berlin suchen und vermitteln. Der Vorteil von Mehrgenerationenhäusern liegt auf der Hand: Alleinerziehende können durch das Wohnen mit rüstigen Senioren von einer ganztägigen Betreuung für ihre Kinder profitieren. Studenten könnten so eine schöne, bezahlbare und persönliche Bleibe finden. Senioren wiederum können durch solche Wohnprojekte dem Alleinsein im Alter vorbeugen und erfahren ihrerseits Hilfe bei den schwerer werdenden Wegen und Erledigungen im Alter. Finanziell profitieren alle drei Personengruppen ebenfalls voneinander, weil es öfter als weniger zutrifft, dass sich Alleinerziehende, Studenten und Senioren die Miete eines Hauses leisten können.

 

 

Der Antrag wurde am 04.12.2018 in der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 3 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 12.12.2018 beschlossen: 

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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