Drucksache - 1070/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung zu den dort zu behandelnden Anträgen eine Einschätzung in Form einer Stellungnahme vorzulegen, zu a) dem Haushaltstitel, aus dem die jeweilige Maßnahme finanziert werden würde, b) der Höhe der Haushaltsmittel des Titels, die in dem Haushaltsjahr bereits verbraucht wurden, darüber hinaus bereits verplant wurden und noch zur Verfügung stehen und, c) soweit dies ohne weitergehende Ermittlungen feststellbar ist, der Höhe der Aufwendungen, die die Maßnahme im Falle ihrer Umsetzung verursachen würde.
Begründung:
Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung bewertet die durch die Bezirksverordnetenversammlung zu beschließenden Maßnahmen aus finanzieller Sicht. Das Bezirksamt wird ersucht, ihm die hierfür erforderlichen Informationen ganzheitlich zu den Sitzungen des Ausschusses zur Verfügung zu stellen.
Der Antrag wurde am 01.11.2018 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und vertagt.
Die Linksfraktion ist dem Antrag beigetreten.
Buchta Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 03.01.2018 in der 27. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung zu den dort zu behandelnden Anträgen eine Einschätzung über die Höhe der Aufwendungen abzugeben, die die jeweilige Maßnahme im Falle ihrer Umsetzung verursachen würde, soweit dies ohne weitergehende Ermittlungen feststellbar ist.
Begründung: unverändert.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der so geänderten Fassung mit 11 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 16.01.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung zu den dort zu behandelnden Anträgen eine Einschätzung über die Höhe der Aufwendungen abzugeben, die die jeweilige Maßnahme im Falle ihrer Umsetzung verursachen würde, soweit dies ohne weitergehende Ermittlungen feststellbar ist.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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