Drucksache - 1047/V  

 
 
Betreff: Teltower Damm: Fahrradwege nutzen
Status:öffentlichAktenzeichen:695/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Thimm
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.10.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
31.10.2018 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
28.11.2018 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
02.01.2019 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
06.02.2019 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 08.10.2018
Anlage Drs 1047
BE ST vom 06.02.2019
Beschluss vom 20.02.2019
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 01.06.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich an den geeigneten Stellen dafür einzusetzen, dass der Fahrradweg auf dem Teltower Damm zwischen Leo-Baeck-Straße und Kleinmachnower Weg/Beeskowdamm beidseitig mit Hilfe des Zeichens 237 StVO als Radweg erkennbar und zur Nutzung durch Radfahrende verpflichtend ausgewiesen wird.   

 

Begründung:

 

Der vorhandene Radweg auf dem Teltower Damm zwischen Leo-Baeck-Straße und Kleinmachnower Weg bzw. Beeskowdamm zeichnet sich durch eine vom dort vorhandenen Fußweg durch Grünanlagen getrennte gesonderte Wegführung aus. Ebenso gibt es dort auf einem Großteil der Wegstrecke einen breiten Grünstreifen auch zur Abgrenzung zur Straße und damit zu den dort parkenden Fahrzeugen. Der vorhandene Radweg ist darüber hinaus in einem tadellosen Zustand, teilweise gerade erst saniert und breit genug um auch ein Überholen der Radfahrenden zu ermöglichen. Dem entgegen ist der Teltower Damm auch durch Schwerlastverkehr stark befahren. Das Befahren unmittelbar der Straße durch Radfahrende stellt somit ein erhöhtes Risiko für die Radfahrenden dar, während aufgrund der in dem genannten Bereich eigenständigen Führung des Radweges, isoliert vom Kraftverkehr, wie auch isoliert von den zu Fuß gehenden, die Nutzung des Radweges die Sicherheit der Radfahrenden deutlich erhöht. Entsprechend sollte die Nutzung dieses Radweges auch zwingend vorgeschrieben sein.

 

 

Der Antrag wurde am 06.02.2019 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 6 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 20.02.2019 beschlossen:  

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich an den geeigneten Stellen dafür einzusetzen, dass der Fahrradweg auf dem Teltower Damm zwischen Leo-Baeck-Straße und Kleinmachnower Weg/Beeskowdamm beidseitig mit Hilfe des Zeichens 237 StVO als Radweg erkennbar und zur Nutzung durch Radfahrende verpflichtend ausgewiesen wird.   

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen