Drucksache - 0983/V  

 
 
Betreff: Lernmittel für Schulen II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV KellermannBV Kellermann
Verfasser:Kellermann 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.09.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 11.09.2018
Schriftliche Beantwortung vom 25.09.2018

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wie viel der vom Senat festgesetzten Lernmittel kommen bei den Schulen für den einzelnen Schüler/ die einzelne Schülerin an?

 

2)   Wie erklärt sich das Bezirksamt die Aussagen der Schulen, dass pro Kind die Lernmittel nicht 1 zu 1 zur Verfügung gestellt werden?

 

3)   Wird der zuständige Stadtrat den Zustand, dass mind. 10% der vom Senat zur Verfügung gestellten Lehr- und Lernmittel einbehalten werden und somit nicht den Kindern zugutekommen, weiterhin hinnehmen (vgl. Beantwortung der Schr.A 223/V)?

 

4)   Gibt es bereits Lösungsansätze seitens des Bezirksamtes, die zur Verfügung stehenden Mittel endlich in voller Höhe den Schulen pro Kind zur Verfügung zu stellen, oder wird es weiterhin den „Einbehalt für zentrale Bewirtschaftung, Reservemittel für Einbrüche und Ausgleichsmaßnahmen“ hinnehmen?

 

 

Jan Kellermann

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die Kleine Anfrage Nr. 0983/V „Lernmittel für Schulen II “ beantworte ich wie folgt:

 

1)   Wie viel der vom Senat festgesetzten Lernmittel kommen bei den Schulen für den einzelnen Schüler/die einzelne Schülerin an?

Die vom Senat festgesetzten Lehr- und Lernmittel kommen in voller Höhe den Schulen zu Gute.

Tatsächlich ist es in allen Bezirken bewährte Praxis, einen Teil der Lehr- und Lernmittel für zentrale Aufgaben, wie beispielsweise die Sportgerätewartung, den Ersatz von Sportgeräten und die einheitliche Serverausstattung, sowie für Wertausgleichsmaßnahmen gemäß §7 Abs. 5 Schulgesetz, zu verwenden.

Die Höhe dieses Anteils lag im Haushaltsjahr 2018 in Steglitz-Zehlendorf bei 10% für die Klassenstufen 1 bis 6 und 12% für die Klassenstufen ab Klasse 7. Bei den Förderzentren lag der Anteil, unabhängig von der Klassenstufe, bei 0%.

Die Höhe des Anteils für zentrale Aufgaben und Wertausgleichsmaßnahmen ist von Bezirk zu Bezirk entsprechend des prognostizierten Bedarfs unterschiedlich. In einzelnen Bezirken werden einige zentrale Aufgaben direkt aus den jeweiligen Schulbudgets bezahlt.

Die in Steglitz-Zehlendorf und vielen anderen Bezirken praktizierte Regelung folgt allerdings den Grundregeln einer solidarischen Gesellschaft, in der nicht selbst verschuldete Lasten, wie beispielsweise Einbrüche oder Sachbeschädigungen sowie Verschleiß, von allen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit gemeinsam getragen werden.

Neben der beschriebenen Notwendigkeit, solche Aufgaben solidarisch zu finanzieren, müssen aus den vom Senat festgesetzten Lehr- und Lernmitteln auch Wertausgleichsmaßnahmen finanziert werden, um beispielsweise für außerplanmäßig neu eröffnete erste Klassen ebenfalls Lernmittel beschaffen zu können.

 

2)   Wie erklärt sich das Bezirksamt die Aussagen der Schulen, dass pro Kind die Lernmittel nicht 1 zu 1 zur Verfügung gestellt werden?

Wie in der Beantwortung zu Frage 1 soeben ausgeführt, werden die vom Senat festgesetzten Lehr- und Lernmittel in voller Höhe für die Schulen verwendet. Allerdings ist es, wie beschrieben, notwendig, eine geringe Summe für zentrale Aufgaben und Wertausgleichsmaßnahmen in solidarischer Umlage zu nutzen.

 

3)   Wird der zuständige Stadtrat den Zustand, dass mind. 10% der vom Senat zur Verfügung gestellten Lehr- und Lernmittel einbehalten werden und somit nicht den Kindern zugutekommen, weiterhin hinnehmen (vg. Beantwortung der Schr.A 223/V)?

Nochmal: Die vom Senat festgelegten Summen für Lehr- und Lernmittel kommen in voller Höhe den Schulen zugute. Ein Teil davon muss für die solidarische Finanzierung von zentralen und außerplanmäßigen Aufgaben (wie z.B. auch die Beseitigung von Einbruchs- oder Vandalismusfolgen oder die Eröffnung zusätzlicher erster Klassen) genutzt werden.

Dies wurde bereits in einer der letzten Sitzungen des Schulausschusses ausführlich thematisiert und vom Bezirksamt erklärt.

 

4)   Gibt es bereits Lösungsansätze seitens des Bezirksamtes, die zur Verfügung stehenden Mittel endlich in voller Höhe den Schulen pro Kind zur Verfügung zu stellen, oder wird es weiterhin den „Einbehalt für zentrale Bewirtschaftung, Reservemittel für Einbrüche und Ausgleichsmaßnahmen“ hinnehmen?

Hier verweise ich auf meine ausgeführten Antworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank Mückisch

Bezirksstadtrat

 
 

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