Drucksache - 0975/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Bezirksverwaltungsgesetz überarbeitet wird und darin für die bezirkliche Seniorenvertretung die beratende Mitgliedschaft in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit Rede- und Antragsrecht aufgenommen wird.
Begründung:
Bank-, Postfilialen schließen, Wege zum Bürgeramt oder Supermarkt sind lang, Sitzmöbel etc. fehlen. Die Seniorenvertreterinnen und -vertreter erfahren viel über die Lücken der bezirklichen Infrastruktur. Doch diese von älteren Bürgerinnen und Bürgern gesammelten Erfahrungen in die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) einzubringen, ist je nach Bezirk schwierig. Die bezirklichen Seniorenvertretungen (SV) können sich zwar auf das im Juni 2016 geänderte Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) berufen, wenn sie sich direkt an die BVV wenden wollen. Aber sie können nicht bestimmen, was geschieht und wie mit dem Problem umgegangen wird. Es wird nach wie vor in den Bezirken unterschiedlich wie unverbindlich gehandhabt. Grund: der weiterhin unklare Status der bezirklichen Seniorenvertretungen. Auch das Rederecht in den Ausschüssen als Regelung im Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz hat keinen Regelungswert nach Maßgabe bezirksverwaltungsrechtlicher Voraussetzungen. Der Status wäre im Bezirksverwaltungsgesetz regelbar und somit könnten vergleichbare Engagementbedingungen in den Bezirken sichergestellt werden. Ziel muss sein, eine rechtssichere Regelung für die Mitwirkung der bezirklichen Seniorenvertretungen in den Ausschüssen der BVV zu finden.
Der Antrag wurde am 11.10.2018 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Bezirksverwaltungsgesetz überarbeitet wird und darin für die bezirkliche Seniorenvertretung und den Behindertenbeirat die beratende Mitgliedschaft in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit Rede- und Antragsrecht aufgenommen wird.“
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Beratende Mitgliedschaft und Rederecht für Vertreter/innen der Seniorenvertretung in den BVV-Ausschüssen“ in „Beratende Mitgliedschaft und Rederecht für Vertreter/innen der Seniorenvertretung und des Behindertenbeirats in den BVV-Ausschüssen.“
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Kölsch Ausschussvorsitzende
Der Antrag in der geänderten Fassung vom 11.10.2018 wurde am 10.01.2019 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
Der Antrag in der geänderten Fassung vom 11.10.2018 wurde am 13.02.2019 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Gruner Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 30. Sitzung am 15.05.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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