Drucksache - 1442/IV  

 
 
Betreff: Auswirkungen der Haushaltssperre für Steglitz-Zehlendorfer Schulen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Kellermann 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.09.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 13.09.2015
2. Beantwortung BA vom 17.09.2015

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hat die Haushaltssperre in unserem Bezirk bis jetzt auch Auswirkungen an Steglitz-Zehlendorfer Schulen? Wenn ja, in welchen Bereichen?

 

  1. Werden oder wurden Anfragen von Schulen mit dem Hinweis auf die Haushaltssperre abgelehnt?

 

  1. Wie verfährt der Bezirk mit den Mitteln für den „kleinen Unterhalt“?

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13. September 2015

 

 

 

Jan Kellermann

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

 

die o.g. Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

 

1.)              Hat die Haushaltssperre in unserem Bezirk bis jetzt auch Auswirkungen an Steglitz-Zehlendorfer Schulen? Wenn ja, in welchen Bereichen?

2)              Werden oder wurden Anfragen von Schulen mit dem Hinweis auf die Haushaltssperre abgelehnt?

 

Zu 1. und 2.)

Die bis zum 08.09.2015 gültige Haushaltssperre hatte im Schulbereich relativ geringfügige Auswirkungen bei den Beschaffungen von Ausstattungsgegenständen sowie beim Büro- und Hortbedarf.

Es wurden alle Ausgaben getätigt, die für den Unterricht bzw. für den Hortbetrieb notwendig waren.

Zum Beispiel wurde zur Einrichtung von neuen Klassen immer das notwendige Mobiliar beschafft. Vereinzelt wurden die Schulen bei einigen Anliegen auf die Beschaffung aus den Lehr- und Lernmitteln verwiesen, da diese nicht unter die Haushaltssperre fallen.

 

Auf direkte Nachfrage bei einigen Schulgebäudeverwaltern gab es nur Einzelfälle bei denen dem Wunsch der Schule nach einer Spezialausstattung, wie z.B. einen anderen Konferenztisch, obwohl der vorhandene Tisch keine Beschädigungen aufwies, nicht entsprochen wurde.

 

Bei der Finanzierung von außerunterrichtlichen Arbeitsgemeinschaften aus dem Titel 42701 „Aufwendungen für freie Mitarbeiter“ wurde die Finanzierung bis Ende des Jahres 2015 sichergestellt.

 

Ab dem Jahr 2016 haben die Schulen die Möglichkeit, dies aus ihrem eigenen Personalkostenbudget zu bestreiten. Denn ab dem nächsten Jahr wurde für die Schulen ein selbständig zu bewirtschaftender Verfügungsfonds eingerichtet.

Der Verfügungsfonds der Senatsbildungsverwaltung umfasst insgesamt 10 Millionen Euro.

In diesen Fonds fließt auch das sogenannte 7.000 Euro-Programm aus den letzten Jahren mit hinein. Je nach Größe stehen jeder Schule jährlich bis zu 20.000 Euro, im Rahmen ihrer eigenverantwortlichen Bewirtschaftung, zur Verfügung.

 

Den Schulen wird damit die Möglichkeit eröffnet, eigenverantwortlich Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarfe, Koordinationsaufwendungen für die Inklusion, Honorarverträge und sogar kleine Instandhaltungsmaßnahmen realisieren zu können.

 

 

3)              Wie verfährt der Bezirk mit den Mitteln für den „kleinen Unterhalt“

 

Notwendige Reparaturen werden wie bisher laufend beauftragt und abgerechnet.

Der Titel für den kleinen baulichen Unterhalt war von der Haushaltssperre insofern nicht betroffen, dass unsere Infrastrukturmittel aus dem Titel 51912 regelmäßig vom Finanzservice ausgeglichen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksstadträtin

 

 
 

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