Drucksache - 0718/IV (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Leitfaden für Einwohneranträge zu erstellen, in dem leicht verständlich und umfassend erläutert wird, wie ein Einwohnerantrag eingebracht werden kann und vor allem, wie dann das weitere Prozedere ist. Dieser Leitfaden soll den Vertrauenspersonen der Antragstellerinnen und Antragsteller ausgehändigt werden und über die Homepage des Bezirks leicht zu finden sein.
Begründung:
Beim letzten Einwohnerantrag gab es Unklarheiten bezüglich des Rederechts in der BVV. Solchen Unklarheiten kann mit einem solchen Leitfaden vorgebeugt werden. Des Weiteren könnte der Leitfaden die Auffassung des Rechtsamts bezüglich der Änderung von Einwohneranträgen darstellen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. Oktober 2013
Für die GRÜNE- Fraktion
Köhne Stahr
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Der Antrag wurde am 14.05.2014 in der 9. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Der Vorsteher der BVV wird ersucht, einen Leitfaden für Einwohneranträge zu erstellen, in dem leicht verständlich und umfassend erläutert wird, wie ein Einwohnerantrag eingebracht werden kann und vor allem, wie dann das weitere Prozedere ist. Dieser Leitfaden soll den Vertrauenspersonen der Antragstellerinnen und Antragsteller ausgehändigt werden und über die Homepage des Bezirks leicht zu finden sein.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Fengler Stellv. Ausschussvorsitzender
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In der 60. Sitzung des Ältestenrats am 17.06.2014 ist die SPD-Fraktion dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 18.06.2014 beschlossen:
Der Vorsteher der BVV wird ersucht, einen Leitfaden für Einwohneranträge zu erstellen, in dem leicht verständlich und umfassend erläutert wird, wie ein Einwohnerantrag eingebracht werden kann und vor allem, wie dann das weitere Prozedere ist. Dieser Leitfaden soll den Vertrauenspersonen der Antragstellerinnen und Antragsteller ausgehändigt werden und über die Homepage des Bezirks leicht zu finden sein.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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