Drucksache - 0117/IV  

 
 
Betreff: Wahl von Bürgerdeputierten nach § 9 Abs. 2 BezVG
Status:öffentlichAktenzeichen:44
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Krohm, Miels, Stingl 
Drucksache-Art:WahlvorschlagBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
28.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungswahlvorschlag vom 20.02.2012
2. Beschluss vom 28.02.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Als Bürgerdeputierte werden in die Ausschüsse gewählt:

 

Ordentliche Bürgerdeputierte / stellv. Bürgerdeputierte

 

 

Ausschuss für Eingaben und Beschwerden

 

.............................................

 

Stellvertretend:

………………………………..

 

 

Ausschuss für Gesundheit:

 

Stellvertretend:

…………………………………

 

 

Ausschuss für Soziales:

 

Stellvertretend:

…………………………………

 

 

Ausschuss für Sport:

 

Stellvertretend:

………………………………….

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 20. Februar 2012

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Buchta                            Krohm                            Miels                            Stingl

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

Die BVV hat in ihrer 5. Sitzung am 28.02.2012 beschlossen:

 

Als Bürgerdeputierte werden in die Ausschüsse gewählt:

 

Ordentliche Bürgerdeputierte / stellv. Bürgerdeputierte

 

 

Ausschuss für Eingaben und Beschwerden

 

.............................................

 

Stellvertretend:

………………………………..

 

 

Ausschuss für Gesundheit:

 

Stellvertretend:

…………………………………

 

 

Ausschuss für Soziales:

 

Stellvertretend:

…………………………………

 

 

Ausschuss für Sport:

 

Stellvertretend:

………………………………….

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

(Anmerkung:

 

Die Namen und weiteren persönlichen Angaben von Bürgern, die von der Bezirksverordnetenversammlung in Ehrenämter gewählt oder aus diesen abberufen werden, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Sie fehlen daher an dieser Stelle. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Unterlagen in Papierform vor.)

 

 
 

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