Drucksache - 0374/III  

 
 
Betreff: Neuwahl ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Status:öffentlichAktenzeichen:191
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.06.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)  (191)

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss vom 20.06.2007

1

 

 

1. Gegenstand der Vorlage: Neuwahl ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

 

2. Berichterstatter:                                  Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

 

 

3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage genannten Personen ab Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit bis zum 31.12.2008 zu ehrenamtlichen Mitarbeitern. Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist ebenfalls aus der Anlage ersichtlich.

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen haben, liegen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 

 

4. Begründung: Gemäß § 16 Abs. 1 Buchst. c des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der Amtsperiode der jetzigen Sozialkommissionen die angegebenen Bewerber zu ehrenamtlichen Mitarbeitern.

                                                           Nach Nr. 12 der Verwaltungsvorschriften über den ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich vom 19.09.2006 (Abl. Nr. 50 vom 13.10.2006, S. 3710) kann das Bezirksamt aus besonderen Gründen die ehrenamtlichen Mitarbeiter vorläufig bestellen.

                                                           Nach den Ausführungen dieser Verwaltungsvorschriften über den ehrenamtlichen Dienst sind die besonderen Gründe hier gegeben. Die Mitarbeiter wurden daher durch den Dezernenten der Abteilung Soziales und Sport vorläufig bestellt.

Der Ausschuss für Soziales hat in seiner Sitzung am 07.06.2007 diese Mitarbeiter zur Wahl in der BVV vorgeschlagen.

5. Rechtsgrundlage:                        § 16 Abs. 1 Buchst. c des BezVG in der Fassung vom

07.07.2005 (GVBl. S. 390), Verwaltungsvorschriften über den ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich vom 19.09.2006 (Abl. Nr. 50 vom 13.10.2006, S. 3710).

6. Finanzielle Auswirkungen: Gem. § 9 des Gesetzes über die Entschädigung der

Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372), in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29.05.1979 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. S. 165), erhalten die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen eine monatliche Entschädigung in Höhe von zur Zeit 25,56 Euro, die Sozialkommissionsvorsteherinnen und -vorsteher zusätzlich eine weitere Entschädigung von 61,36 Euro.

Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen.

 

 

 

 

 

Norbert Kopp                                                                           Norbert Schmidt

Bezirksbürgermeister                                                                        Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 
 

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