Drucksache - 0341/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Dahlemer Weg wird zwischen der Einmündung der Persantestraße bis zur Seehofstraße in beiden Richtungen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h belegt.
Begründung:
Durch die starke Benutzung des Dahlemer Weges mit Fahrzeugen vom Pkw bis zum Schwerlastkraftwagen ist der Belag so stark beschädigt, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zum Schutze der Anlieger, der Fahrzeuge, aber auch des Straßenbelages dringend angezeigt ist.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 7. Juni 2007
Für die Fraktion der SPD
Karnetzki Semler
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Der Antrag wurde am 06.11.2007 in der 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Wilhelm Ausschussvorsitzender
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