Drucksache - 0192/III  

 
 
Betreff: Keine Baustoffe aus Kinderarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Karnetzki, Schuppan 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.03.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung Vorberatung
04.04.2007 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung vertagt   
02.05.2007 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.05.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 16.05.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt soll bei der Vergabe von Baumaßnahmen zukünftig sicherstellen, dass keine Baustoffe wie Steine und ähnliches aus Kinderarbeit verarbeitet werden.

 

Begründung:

 

Der Bezirk kann mit seinem Handeln einen Beitrag gegen Kinderarbeit leisten. Durch Zertifikate, wie zum Beispiel durch den Verein "Xertifix“ vergeben, ist der Nachweis möglich, dass Baustoffe nicht aus Kinderarbeit stammen.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. März 2007

 

Für die Fraktion der SPD

 

Karnetzki                                 Schuppan

 

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Der Antrag wurde am 02.05.2007 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung beraten und wie folgt geändert:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nachfragen, ob es ihr bekannt ist, dass Baustoffe – z. B. bearbeitete Steine – aus Kinderarbeit verwendet werden. Wenn dieses der Fall ist, sollte dieses durch allgemein verbindliche Vorbemerkungen für Leistungsverzeichnisse ausgeschlossen werden.“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Eckel

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 
 

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