Drucksache - 0097/III  

 
 
Betreff: Halteverbot in der Grunewaldstraße 6 vor dem Geburtshaus
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Franke-Dressler, Köhne 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.01.2007 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Vorberatung
06.02.2007 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.05.08
Beschluss vom 21.02.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Fahrzeuge, die werdende Mütter zum Geburtshaus bringen, vor der Grunewaldstraße 6 halten dürfen.

 

Begründung:

 

Vor dem Geburtshaus in der Grunewaldstraße 6 in Steglitz ist wegen der Eröffnung des Einkaufzentrums "Das Schloss" ein absolutes Halteverbot in der Grunewaldstraße vor dem Geburtshauses eingeführt worden. Fahrzeuge, die werdende Mütter in das  Haus bringen wollen, haben so keine Möglichkeit, direkt vor dem Gebäude zu parken. Die hochschwangeren Frauen müssen einen längeren Fußweg zurücklegen.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.01.2007

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Franke-Dressler                 Köhne

 

 

Der Antrag wurde 06.02.2007 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen bzw. sich bei den zuständigen Stellen einzusetzen, dass Fahrzeuge, die werdende Mütter zum Geburtshaus bringen, vor der Grunewaldstraße 6 halten dürfen.“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Wilhelm

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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