Drucksache - 0070/III  

 
 
Betreff: Wahl der Patientenfürsprecher für die Krankenhäuser des Bezirks nach § 26 des Landeskrankenhausgesetzes durch die Bezirksverordnetenversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Dringl.Vorl. z.B. und BE v. AusschüssenBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit Vorberatung
10.01.2007 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 21.02.2007

1

1.    Gegenstand der Vorlage:         Wahl der Patientenfürsprecher für die Krankenhäuser des Bezirks nach § 26 des Landeskrankenhausgesetzes durch die Bezirksverordnetenversammlung.

 

2.    Berichterstatterin:        Bezirksstadträtin Loth

 

3.    Beschlussentwurf:        Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten Personen für die Dauer der Wahlperiode gemäß § 26 LKG zu ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

 

4.        Begründung:        Die Bezirksverordnetenversammlung wählt nach § 26 des Landeskrankenhausgesetzes Patientenfürsprecher für die Dauer ihrer Wahlperiode.
Im Juni 2006 erfolgte ein öffentlicher Aufruf in der Lokalpresse, worauf 29 schriftliche Bewerbungen um das Ehrenamt eingingen. 11 Bewerber kamen nach den eingereichten Unterlagen nicht in die engere Wahl, 2 zogen ihre Bewerbung zurück.
Mit den verbleibenden 16 Bewerbern wurden ausführliche Gespräche geführt. Hierbei zeigten sich 5 Bewerber als geeignet für das Ehrenamt und wurden den Krankenhäusern vorgestellt. Drei Einrichtungen sprachen sich für neue Patientenfürsprecher aus, in einem Krankenhaus musste ein Wechsel vorgenommen werden, da die bisherige Patientenfürsprecherin nicht mehr im Bezirk ansässig ist, die übrigen Einrichtungen möchten an ihren alten Patientenfürsprechern festhalten. Die in der Anlage aufgeführten Personen erfüllen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 LKG, was bedeutet, dass sie für die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf wahlberechtigt und keine Dienstkräfte eines Krankenhauses sind.

          

Kopp                                                                            Loth

Bezirksbürgermeister                                                Bezirksstadträtin


 

 

Anlage zur Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Wahl der Patientenfürsprecher nach § 26 des Landeskrankenhausgesetzes

 

 

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen haben, liegen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 

 

 

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Die Vorlage wurde am 10.01.2007 in der 2. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

 

Meyer-Kiehn

Ausschussvorsitzende

 

 
 

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