Auszug - Bauliche Erhaltungssatzung für die noch erhaltenen Teile der Colonie Alsen
Da der Schutz der noch erhaltenen Teile der Colonie Alsen durch eine bauliche Erhaltungssatzung nach Rücksprache mit der Oberen Denkmalbehörde nicht möglich zu sein scheint, stellt Dennis Egginger-Gonzalez (LINKE) einen Änderungsantrag vor, der im Wesentlichen die Formulierung „Bauliche Erhaltungssatzung“ durch den Begriff Schutz ersetzt und wie folgt lautet:
Das Bezirksamt wird ersucht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die dem Schutz der noch erhaltenen Gebäude und der Struktur der ehemaligen Colonie Alsen dienen. Dabei sind all jene Straßenzüge und Gebäude miteinzubeziehen, die dem genannten Zweck dienen. An den Stellen, wo bereits Gebäude, die zum Ensemble gehörten, abgerissen wurden, sollen Hinweisschilder ggf. mit Fotos oder Skizzen auf die Colonie Alsen und die Gesamtstruktur der Bauarchitektur hinweisen.
BzStR’in Richter-Kotowski antwortet für das Bezirksamt, dass sie in ihrer jetzigen Amtsfunktion keine rechtlichen Möglichkeiten sieht, einen Stop des Abrisses zu erwirken, hier sei die Abteilung für Stadtentwicklung der richtige Ansprechpartner. Im Blick auf die geforderten Hinweisschilder verweist sie auf die bereits existierende Regionalhistorische Informationsstele zur Colonie Alsen, die 2015 vom Fachbereich Kultur errichtet wurde. Sowohl die GRÜNEN als auch die SPD und die FDP unterstützen den Prüfantrag.
Der Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen. |
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