Auszug - Bordsteinabsenkung deutlich erkennbar machen
BzStR‘in Schellenberg fragt, ob dieser Antrag anders gestellt werden könnte. Nach der StVO ist das Parken vor abgesenkten Bordsteinen unzulässig, das Amt kann nicht an allen abgesenkten Bordsteinen zusätzlich Halteverbotsschilder aufstellen; an dieser Stelle eine Sperrfläche zu markieren ist nicht zulässig, weil diese auch von Radfahrenden nicht befahren werden dürfte. Im Endeffekt handelt es sich hier um ein Kontrollproblem. BD Herr Hauschulz sagt, dass die SPD-Fraktion den Antrag gerne ändern kann, so dass hier eine Querungshilfe mit seitlichen Radbügeln markiert werden könnte. BV Herr Steinhoff ist der Ansicht, dass „Querungshilfe“ hier nicht passt, da es sich um einen Zufahrtsbereich handelt. Man könnte aber eine seitliche Sperrfläche markieren und diese mit Radbügeln absichern. BV Herr Thimm weist darauf hin, dass es hier um das Freihalten einer Fläche gehe, also würden eher Sperrbügel benötigt, man müsse nicht überall dort, wo kein Auto stehen soll, Radbügel einbauen. BV Herr Steinhoff findet, dass diese Bügel eine Doppelfunktion hätten, sie würden den Platz freihalten und gleichzeitig als Radbügel dienen. BD Herr Hauschulz ist ebenfalls der Ansicht, dass Radbügel sinnvoller seien als z.B. Poller. BV Herr Thimm ist es wichtig, dass das Ziel aber das Freihalten des Platzes sei. BV Herr Netzel ist ebenfalls für Radbügel.
Der Antrag wird geändert in: „Das Bezirksamt wird gebeten, die vorhandene Bordsteinabsenkung in der Riemeisterstraße gegenüber Sprungschanzenweg durch geeignete Maßnahmen (Querungsmarkierungen und Radbügel) deutlich erkennbar zu machen.“
Der geänderte Antrag wird mit 13 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen angenommen. |
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