Auszug - Verkehrssicherheit in der Lorenzstraße/Mariannenstraße
Dieser TOP wird gemeinsam mit TOP 4.22 und 4.36 beraten.
Dez Frau Schellenberg berichtet, dass das ab 1981 bestehende Überholverbot 1998 von der damaligen zentralen Straßenverkehrsbehörde insbesondere vor dem Hintergrund der Regelungen nach §5 StVO (Überholen) aufgehoben wurde. Nach den Erkenntnissen des Amtes besteht keine ausreichende Grundlage, um aktuell ein Überholverbot anordnen zu können. BV Herr Thimm schlägt der CDU vor, den Antrag zurückzustellen, bis die Frage des Tempo 30 in diesem Straßenzug geklärt ist. BD Herr Lutz plädiert ebenfalls dafür erst einmal abzuwarten, ob Tempo 30 hier angeordnet werden kann.
BV Herr Mier übergibt Dez Frau Schellenberg gesammelte Schreiben von Anwohnenden, die sich für Tempo 30 in diesem Straßenzug einsetzen.
Der Antrag wird vertagt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |