Auszug - Illegal geparkte Anhänger im öffentlichen Straßenland ordnungsamtlich behandeln  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 5.11
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 25.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1570/V Illegal geparkte Anhänger im öffentlichen Straßenland ordnungsamtlich behandeln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Steinhoff/Wojahn
2. Berger
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt, dass das Ordnungsamt Anhänger im Fokus habe. Laut Straßenverkehrsordnungnnen Anhänger bis zu 14 Tagen abgestellt werden. Sie können nur einmal verwarnt werden. Die Erwartung, dass Anhänger umgesetzt würden, könne nicht erfüllt werden, da dies in der Regel nicht verhältnismäßig sei. Es gäbe noch den Aspekt der Sondernutzung, wenn der Anhänger zweifelsfrei nicht am Verkehr teilnehme. Aber dies sei Aufgabe des Straßen- und Grünflächenamtes. Der Leiter des Ordnungsamtes ernzt, dass demnächst ein Gespräch zwischen beiden Ämtern stattfinde, ob Ordnungswidrigkeiten nach dem Sondernutzungsrecht auch vom Ordnungsamt verfolgt werden sollen, da der Außendienst sowieso kontrolliere. Die Sondernutzung sei Landesrecht und daher nicht an den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gebunden. Dadurch seien höhere Bußgelder möglich. Die FDP-Fraktion erklärt, dass sie dem Anliegen des Antrages zustimme, sie kritisiere aber das Wort „illegal“.

 

Der Antrag wird auf Bitte der Grüne-Fraktion vertagt.

 
 

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