Auszug - Illegal geparkte Anhänger im öffentlichen Straßenland ordnungsamtlich behandeln
Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt, dass das Ordnungsamt Anhänger im Fokus habe. Laut Straßenverkehrsordnung können Anhänger bis zu 14 Tagen abgestellt werden. Sie können nur einmal verwarnt werden. Die Erwartung, dass Anhänger umgesetzt würden, könne nicht erfüllt werden, da dies in der Regel nicht verhältnismäßig sei. Es gäbe noch den Aspekt der Sondernutzung, wenn der Anhänger zweifelsfrei nicht am Verkehr teilnehme. Aber dies sei Aufgabe des Straßen- und Grünflächenamtes. Der Leiter des Ordnungsamtes ergänzt, dass demnächst ein Gespräch zwischen beiden Ämtern stattfinde, ob Ordnungswidrigkeiten nach dem Sondernutzungsrecht auch vom Ordnungsamt verfolgt werden sollen, da der Außendienst sowieso kontrolliere. Die Sondernutzung sei Landesrecht und daher nicht an den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gebunden. Dadurch seien höhere Bußgelder möglich. Die FDP-Fraktion erklärt, dass sie dem Anliegen des Antrages zustimme, sie kritisiere aber das Wort „illegal“.
Der Antrag wird auf Bitte der Grüne-Fraktion vertagt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |