Auszug - Parteiveranstaltungen in bezirklichen Liegenschaften  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 4.10
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 14.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1468/V Parteiveranstaltungen in bezirklichen Liegenschaften
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Steinhoff/Wojahn
2. Peterson
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki sagt, sofern sich der Antrag tatsächlich auf Zeiten des Betriebs des Briefwahlbüros in den Rathäusern beziehe, sei die Rechtslage eindeutig, so dass man eigentlich keines Antrags bedürfe. Denn sowohl im Bundeswahlgesetz als auch im Landeswahlgesetz sei unter den Paragrafen unzulässiger Wahlbeeinflussung geregelt, dass in den Wahlräumen, in den öffentlich zugänglichen Räumen der Gebäude, in dem sich die Wahlräume befinden, auf den Grundstücken, zu dem die Gebäude gehören und in einem Umkreis von 30 Metern des Zugangs zu dem Grundstück von der Straße jede Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift und Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten sei. Das sei die Formulierung aus dem Landeswahlgesetz analog sei es im Bundeswahlgesetz geregelt. Dies gelte allerdings zu Zeiten, wo das Briefwahlbüro geöffnet sei. Wenn der Antrag tatsächlich die kompletten sechs Wochen meine, wenn die Briefwahlbüros in Betrieb seien, gebe es dafür jetzt keinen logischen Zusammenhang mit den Wahlen, es scheine dann eher eine politische Entscheidung zu sein, ob die Räume des Rathauses politischen Parteien zur Verfügung gestellt werden sollen oder nicht. Aus Sicht des Wahlamtes gebe es keinen Regelungsbedarf. Die Grüne-Fraktion fragt nach, ob es nun verboten sei, in der Nähe von Wahlräumen Wahlwerbung zu machen, und nennt dazu das Beispiel eines Landesparteitages der Grünen im Rathaus in der Nähe des Briefwahlbüros. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt, dass das Briefwahlbüro ja nicht rund um die Uhr besetzt sei. Spätestens um 18.00 Uhr schlössen alle Briefwahlbüros. Aerhalb der Öffnungszeiten, bis auf den Samstag vor der Wahl sei das Briefwahlbüro am Samstag und Sonntag nicht geöffnet. Aufgrund dessen sei eine Kollision nicht vorhanden. Insofern könne am Samstag oder Sonntag oder nach 18.00 Uhr eine Parteiveranstaltung nach der Rechtslage erfolgen. Es gehe ja bei den Regelungen im Wahlgesetz darum, dass Wahlbeeinflussung unmittelbar in der Umgebung eines geöffneten Wahlbüros nicht erlaubt sei. Die SPD-Fraktion sagt, dass sie eine Einschränkung der demokratischen Möglichkeiten befürchte. In Zehlendorf-Mitte gebe es wenig öffentliche Gebäude. Daher sei das Rathaus und seine Umgebung der zentrale Punkt von Wahlveranstaltungen. Und man solle nicht vergessen, dass Wahlveranstaltungen meist nach 18.00 Uhr begännen. Wenn man sich danach richte, schränke dies die Demokratie auch nicht ein. Die FDP-Fraktion sagt, dass sie den Tenor des Antrags durchaus nachvollziehen könne. Wenn jetzt tatsächlich massive Wahlveranstaltungen stattfänden und in der Nähe ein geöffnetes Briefwahlbüro sei, sei das ein Problem, dass man in den Griff bekommen müsse. Sie habe eher ein Problem damit, wie der Antrag formuliert sei. Er sei zu unkonkret bzw. blockiere alles, was mit Parteien zu tun habe. Vor dem Hintergrund, was auch Herr Bezirksstadtrat Karnetzki gesagt habe, gehe es um die Verhinderung von Wahlbeeinflussung. Man solle die bestehenden Gesetze genauer lesen und versuchen im Detail vielleicht eine Formulierung zu finden, die konkret wiedergebe, was im Rathaus nicht gewollt sei. Die Grüne-Fraktion sagt, dass nach Aussage von Herrn Bezirksstadtrat Karnetzki kein Regelungsbedarf bestehe, da alles durch Gesetz geregelt sei. Andererseits sei das Briefwahlbüro zu den Zeiten geschlossen, die üblicherweise für Parteiveranstaltungen in Frage kämen. Die Grüne-Fraktion möchte das nochmal besprechen und bittet um Vertagung.

 

Der Antrag wird vertagt.

 
 

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