Auszug - Altlastensanierung Dahlemer Weg 247
UmNat L Herr Marschall erklärt, dass dem Umwelt- und Naturschutzamt bekannt ist, dass im Bereich der Grundstücke Dahlemer Weg 208/216 (angrenzend an den Heinrich-Laehr-Park) Kontaminationen mit leichtflüchtigem chloriertem Kohlenwasserstoff (LCKW) vorhanden sind. Erkenntnisse zu Verunreinigungen mit Flurchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) liegen nicht vor. LCKW werden in der Industrie und in chemischen Reinigungen als Reinigungsmittel eingesetzt, FCKW wurden vorwiegend als Treibmittel für Aerosole sowie als Kälte- und Feuerlöschmittel verwendet. Im Bereich der Grundstücke 208/2016 wurde bis ca. 1977 eine chemische Reinigung betrieben. Die als Reinigungsmittel verwendeten LCKW sind in den Untergrund eingesickert und haben das Grundwasser verunreinigt. Seit 1989 wird der Schaden saniert. Der Bodenbereich, der durch den Schaden direkt betroffen ist, begrenzt sich hauptsächlich auf den früheren Standort der chemischen Reinigung. Im Grundwasser haben sich die LCKW mit der Fließrichtung Südosten ausgebreitet. Eine mögliche Gefährdung von Bewohnern wäre durch das Ausgasen der LCKW aus dem Grundwasser denkbar. Das Grundstück Dahlemer Weg 247 wird jedoch nicht von verunreinigtem Grundwasser durchströmt. Diese Erkenntnisse wurden im Herbst 2018 durch Untersuchungen von Bodenproben gesichert. Auch zu einer Blei- und Cadmiumverunreinigung in dem benannten Gebiet liegen dem Umwelt- und Naturschutzamt keine Erkenntnisse vor. BV Herr Döhnert ist der Meinung, dass es sich beim Bericht des Umwelt- und Naturschutzamtes um ein anderes Grundstück handelt. Auf dem Grundstück, welches BV Herr Döhnert meint, habe sich ein Feuerlöschteich befunden, deshalb beantragt er erneute Vertagung.
Der Antrag wird mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen vertagt. |
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