Drucksache - 1367/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt möge auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einwirken, vor der Realisierung der geplanten Bebauung des Grundstücks Dahlemer Weg 247 mit MUF ein Bodengutachten erstellen zu lassen, um einen potentiellen Sanierungsbedarf zu ermitteln und die damit verbundenen zusätzliche Kosten transparent zu machen.
Begründung:
Gemäß Schr. A. 308/V ist dem Bezirksamt eine Kontamination des Bodens mit FCKW durch die ehemalige Industriewaschanlage auf dem Gelände des heutigen Heinrich-Laehr-Parks nicht bekannt. Bereits 1980 wurden jedoch in unmittelbarer Nähe erhebliche Verunreinigungen des Bodens aufgrund der vormaligen Nutzung entdeckt, dessen Sanierung 1989 in Angriff genommen worden ist. (www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/boden-und-altlasten/artikel.62186.php) Im Umfeld dieses bestehenden Sanierungsareals existieren Verunreinigungen mit Blei und Cadmium. Vor einer Bebauung ist daher zwingend zu untersuchen, ob zum Schutz der Bewohner Sanierungsbedarf besteht und dieser gegebenenfalls in die Wege zu leiten.
Der Antrag wurde am 15.08.2019 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und mit 0 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 11.09.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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