Auszug - Wohnen und Gesundheitsversorgung für Geflüchtete in Heckeshorn zusammendenken  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 24.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
1090/V Wohnen und Gesundheitsversorgung für Geflüchtete in Heckeshorn zusammendenken
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:872/V
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Steinhoff/Wojahn
2. Mertens
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Herr Dr. Beyer, Leiter des Gesundheitsamtes, berichtet hierzu, dass es von Bezirksseite schon vor Bezug der Notunterkunft in Heckeshorn ein Konzept gab, dort pflegebedürftige und traumatisierte Geflüchtete unterzubringen, da ein stillgelegtes Krankenhaus mit entsprechenden medizinischen Einrichtungen und Rückzugsmöglichkeiten vorhanden war. Da allerdings der Unterbringungsbedarf 2015 für Geflüchtete in Berlin sehr hoch gewesen sei, wurde die Einrichtung wie alle anderen (Not-)unterkünfte belegt. Es sei vom Bezirksamt schrittweise daran gearbeitet worden, die Einrichtung der eigentlich geplanten Nutzung der Unterbringung pflegebedürftiger Geflüchteter zuzuführen. Herr Dr. Beyer erklärt, dass das Besondere an der Unterkunft in Heckeshorn die personelle Ausstattung mit Krankenschwestern und einer Psychologin ist. Allerdings hätte eine konsequente Umsetzung des Konzepts bedeutet, dass auch die Räumlichkeiten (bspw. der Fahrstuhl) entsprechend barrierefrei ausgebaut werden. Von Seiten des Bezirksamtes sei dies immer wieder angemahnt und mit den beteiligten Akteuren diskutiert worden. Lange schien eine Nutzung der Notunterkunft als Einrichtung mit dem Schwerpunkt Pflege auch Teil eines Konzeptes für das Gelände in Heckeshorn zu sein inklusive Umbau weiterer Häuser zu einer Gemeinschaftsunterkunft. Allerdings sei dann im Rahmen der Umbauarbeiten der Notunterkunft zu einer Gemeinschaftsunterkunft damit begonnen worden, medizinische und hygienerelevante Einrichtungen rückzubauen. Dies sei wiederholt vom Bezirksamt angemahnt worden, da es der eigentlichen Nutzungsidee entgegenstand. Gleichzeitig wurden trotz wiederholter Gespräche zwischen Gesundheitsamt und LAF weiterhin pflegebedürftige Geflüchtete in Heckeshorn untergebracht, deren Betreuungsbedarf vom Personal vor Ort nicht gedeckt werden kann und die zu krank für die Unterbringung in der Einrichtung sind. Herr Dr. Beyer verweist weiterhin auf eine Sitzung des Runden Tisches des bezirklichen Willkommensbündnisses für Flüchtlinge vom 09.01.2019. Laut Protokoll berichtete der LAF-Bezirksleiter für Steglitz-Zehlendorf Herr Schulz-Töpken dort, dass eine Ausstattung der in Heckeshorn geplanten Einrichtungen mit einer speziellen Pflegeabteilung kaum mehr eine Chance habe, da senatsseitig die Möglichkeit der Unterbringungen pflegebedürftiger Geflüchteter an vier zentraler gelegenen Standorten in Berlin geprüft werde. BzStR Frau Böhm bestätigt diese Informationen aus einer Sitzung mit Herrn Schulz-Töpken und LAF-Präsident, Herr Straßmair vom Januar 2019. Herr Dr. Beyer führt weiterhin aus, dass für die eigentliche Planung der Unterkünfte das LAF zuständig sei, die Umbaumaßnahmen vor Ort allerdings von der BIM, Berliner Immobilienmanagement GmbH, übernommen werden. Die Situation traumatisierter Geflüchteter und Menschen mit körperlichen Behinderungen sei immer wieder im Rahmen der Großen Runde zur medizinischen Lage, in der das LAF und die Bezirke vertreten sind, beraten und dort immer wieder betont worden, dass Heckeshorn entsprechend ertüchtigt werden solle. Im Sommer 2018 habe das LAF dann erklärt, dass es fachlich nicht in der Lage sei, die Frage der adäquaten Versorgung von pflegebedürftigen und traumatisierten Geflüchteten zu klären und habe an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung verwiesen. Diese habe dann am 15.10.2018 eine gemeinsame Sitzung mit dem LAF und den Leitungen der Berliner Gesundheitsämter einberufen. In diesem Rahmen seien die KollegInnen der Gesundheitsämter gebeten worden, ein Papier zu erstellen, das aufzeigt, welche hygienischen und pflegerischen Voraussetzungen notwendig sind, um eine solche Einrichtung in Heckeshorn zu betreiben. Dieses Papier habe das LAF erhalten. Bisher sei keine Rückmeldung diesbezüglich erfolgt. Herr Dr. Beyer berichtet weiterhin, dass für die Unterkunft in Heckeshorn bisher keine ambulante Pflege organisiert werden konnte, was einerseits zu geringerem Maße am Standort selbst sowie in größerem Maße an der Kostenübernahme durch das LAF liege. Die Anbindung von Geflüchteten an die Regelversorgung scheitere an Dingen wie Sprachbarrieren oder an der notwendigen Erfahrung in der Arbeit mit unterschiedlichen Kulturkreisen. Um diese Versorgungslücke in Steglitz-Zehlendorf bestmöglich zu schließen, sei gemeinsam mit Xenion e.V. eine Arbeitsgruppe mit Psychotherapeuten und Psychiatern gebildet worden, die bereit sind, diese Arbeit in Unterkünften zu übernehmen mit entsprechender sprachlicher Begleitung. Während dies früher rein ehrenamtlich stattgefunden hat, könne aktuell ein Teil der Arbeit der Gesprächsgruppen über den Integrationsfonds finanziert werden.

 

Im Anschluss berichten Herr Dreher und sein Team von der milaa gGmbH, die als Gäste der Sitzung beiwohnen, von der Arbeit als Betreiber der Unterkunft am Ostpreußendamm, die ebenfalls für besonders Schutzbedürftige ausgelegt ist (Statistik zu BewohnerInnenzahlen, siehe Anlage 1). Das vor Ort angestellte Personal könne den Betreuungsbedarf der BewohnerInnen nur bedingt decken, da mehr Expertise im Umgang mit Traumatisierten und psychisch Erkrankten Menschen nötig wäre. Hier würde auf die Unterstützung von Vereinen wie Xenion e.V. oder die enge Kooperation mit dem Theodor-Wenzel-Werk zurückgegriffen. Herr Dreher bedankt sich für den Zuspruch der Ausschussmitglieder für die Arbeit seines Teams, die unter den schwierigen Bedingungen geleistet wird. Abschließend kommt er auf das Gelände in Heckeshorn zu sprechen und teilt mit, dass auch die milaa gGmbh versucht habe, sich für die Nutzung des Standortes in Wannsee inkl. Unterbringung von Geflüchteten, Altenpflege und Erweiterung der Wannseeschule einzusetzen. Ein diesbezüglich erstelltes Kurzkonzept wird der Ausschussvorsitzenden gesendet (siehe Anlage 2 und 3). Nach kurzer Diskussion über die Formulierung des Antragstextes, stimmen die Ausschüsse getrennt voneinander ab.

 

Der Antrag wird in der folgenden geänderten Form von beiden Ausschüssen einstimmig angenommen:

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die früher medizinisch genutzten  Gebäude und Einrichtungen nicht zerstört, sondern z.B. für pflegebedürftige Geflüchtete oder schwerst Traumatisierte und für Menschen mit und ohne Fluchthintergrund genutzt werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss berät nun über die weiteren TOPS des Gesundheitsausschusses. Im Anschluss setzt der Integrationsausschuss seine Beratungen entsprechend der Tagesordnung mit TOP 4.2 fort.

 
 

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