Auszug - Radfahrstreifen auf der Potsdamer Chaussee zwischen Kronprinzessinnenweg und Forst- bzw. Fürstenstraße  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 02.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0909/V Radfahrstreifen auf der Potsdamer Chaussee zwischen Kronprinzessinnenweg und Forst- bzw. Fürstenstraße
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:678/V
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Steinhoff/Wojahn
2. Manzke-Stoltenberg
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Dieser TOP wird gemeinsam mit TOP 4.34 beraten.

 

BV Herr Steinhoff teilt mit, dass die GRÜNE-Fraktion aus dem Antragstext die Zeile „zum Überholen von deutlich unterschiedlich schnell fahrenden Radler/innen“ streicht. BV Herr Thimm hält für die FDP-Fraktion den Antrag unter 4.1. für Nonsens, befürwortet aber den Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 4.34. BV Herr Steinhoff weist darauf hin, dass das Mobilitätsgesetz an allen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen vorsieht, somit auch an der Potsdamer Chaussee. Der Straßenraum sei in dem im Antrag aufgeführten Bereich breit genug für zwei Fahrspuren für den Autoverkehr; hier müsse nur der Parkstreifen, auf dem zumeist Werbehänger stünden, der also eher ein „Werbestreifen“ ist, umgewandelt werden. Notwendig sei ein Radwegnetz. BV Herr Thimm stimmt zu, dass auf manchen Abschnitten der Potsdamer Chaussee Werbeanhänger parkten, aber nicht überall. Ein Radstreifen an dieser Stelle sei verfehlt, auch sei das Aufkommen an Radfahrenden hier nicht sehr hoch. BV Herr Mier führt aus, dass die hier zu beratenden Anträge unterschiedliche Ziele verfolgten. In beiden Fällen ginge es darum, Steglitz mit dem südwestlichen Rand Berlins zu verbinden. Der Antrag unter 4.1. zielt dabei auf den Ausbau der Potsdamer Chaussee für Radfahrende, der unter 4.34 setzt sich für den Ausbau des Königsweges, eines bereits bestehenden Fahrradweges ein. Es sollte berücksichtigt werden, welche Variante die preiswertere ist. Beide Varianten hätten ihre Berechtigung. BV Herr Buchta stimmt zu, dass aktuell der Königsweg die attraktivere Route sei, die ausgebaut werden sollte. Einen geschützten Radstreifen mit Pollern könnte er sich auf der Potsdamer Chaussee nicht vorstellen. Der Straßenraum müsse neu austariert werden, dabei müsste der Verkehr ganzheitlich betrachtet werden. Die Borde an der Potsdamer Chaussee seien sehr hoch, so dass es sehr aufwendig werden würde, den Parkstreifen auf den Gehweg bzw. den jetzigen Radweg zu legen. Einige der Werbehänger könnten bestimmt abgeschleppt werden, da sie länger als 14 Tage dort parkten. Dez Herr Karnetzki führt aus, dass der Radweg über den Königsweg zum bezirklichen Nebenroutennetz gehört. Das Amt hat vor, den letzten Bereich des Weges zwischen Hohentwielsteig und Anhaltinerstraße in 2019/20 fahrradfreundlicher zu gestalten. Mit der Planung einer Radverkehrsanlage entlang der Potsdamer Chaussee ist die Senatsverwaltung UVK befasst. BV Herr Steinhoff kann die Bedenken der FDP und der SPD-Fraktionen nicht nachvollziehen. Im Antragstext stehe ja explizit drin, dass ein Radstreifen nur dann auf der Fahrbahn markiert werden könnte, soweit die parkenden PKW auf dem heutigen Radweg parken können. BV Herr Gruner kann für die Linksfraktion dem Antrag unter 4.34 ebenfalls zustimmen, bezüglich der Radstreifen auf der Potsdamer Chaussee möchte er erst eine schriftliche Stellungnahme der SenUVK abwarten. BV Herr Thimm führt aus, dass er den schwarzen Peter bei der CDU sieht er ist gespannt, ob die CDU diesen Antrag der GRÜNEN Fraktion mitträgt, und gibt zu bedenken, ob das Berliner Mobilitätsgesetz auch auf Bundesstraßen Anwendung findet. BD Herr Lutz weist auf den üblichen Geschäftsgang von Anträgen hin. Erst nachdem diese durch die BVV beschlossen würden, werde das Bezirksamt tätig und würde in diesem Fall die SenUVK um eine Stellungnahme bitten.

 

Der geänderte Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen angenommen.

 
 

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