Auszug - Urwald rund um das Geisterhaus Gardeschützenweg 3 auf Kosten des Eigentümers eindämmen
Herr Bezirksstadtrat Karnetzki teilt dazu mit, dass die Abteilung Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste nicht zuständig sei. Er sehe die Zuständigkeit eher beim Straßen- und Grünflächenamt (§ 15 StrG – unerlaubte Eingriffe). Die SPD-Fraktion bittet, den Antrag in den Ältestenrat zurück zu überweisen mit der Empfehlung, ihn im Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau beraten zu lassen.
Der Antrag wird einstimmig an den Ältestenrat zurücküberwiesen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |