Drucksache - 0955/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die seit zwei Jahrzehnten ungehindert wachsende „Spontanvegetation“ rund um das Haus Gardeschützenweg 3 / Hindenburgdamm 72 jährlich bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und dem Eigentümer die Kosten für die Einsätze in Rechnung zu stellen.
Begründung:
In den letzten 20 Jahren haben sich Bäume und Sträucher rund um das Geisterhaus Gardeschützenweg 3 / Hindenburgdamm 72 ungehindert ausgebreitet. Seit einigen Jahren wachsen die Pflanzen auch über die Grundstücksgrenze hinaus. Neben den Bauzäunen, dem Fußgänger*innentunnel und dem gesperrten Radweg stellen sie mittlerweile eine weitere lästige Beeinträchtigung dar. Es ist nicht hinzunehmen, dass Passant*innen aufgrund der Überforderung und des Unwillens des Eigentümers Santosh A., Sorge für sein Eigentum zu tragen, immer weitere Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf ist in diesem Fall angehalten, sein Augenmerk verstärkt auf die Interessen der Allgemeinheit auszurichten.
Der Antrag wurde am 09.10.2018 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss beschließt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen die Nichtbefassung wegen Nichtzuständigkeit.
Semler Stellv. Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 24.10.2018 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss erklärt sich für nicht zuständig und bittet den Ältestenrat, den Antrag in den Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau zu überweisen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Am 07.11.2018 hat der Ältestenrat in seiner 48. Sitzung dem Wunsch des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste entsprochen, den Antrag in den Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau zu überweisen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 02.01.2019 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 20.02.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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