Auszug - Feuerwehrzufahrt und -aufstellfläche in der Treitschkestraße freihalten  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 04.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0651/V Feuerwehrzufahrt und -aufstellfläche in der Treitschkestraße freihalten
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:589/V
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE- und CDU-FraktionGRÜNE-, CDU- und Linksfraktion
Verfasser:1. Steinhoff/Wojahn, Serowy, Hippe
2. Bader
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Zu Beginn erklärt Herr Bezirksstadtrat Karnetzki, dass der Vorschlag nicht, wie in der Begründung behauptet, mit der Polizei abgestimmt sei. Bei dem genannten Ortstermin, der dem Ordnungsamt erst im Nachhinein durch die Drucksache bekannt geworden sei, sei nach Kenntnisstand des Amtes kein Vertreter der Polizei anwesend gewesen, der zu Aussagen in Verkehrsfragen berechtigt sei. Die Umsetzung des Antrages würde zur Folge haben, dass 17 Parkplätze verloren gehen würden. Die Umsetzung des Antrags erfordere eine Entwidmung der Straße. Diese sei aber nur möglich, wenn der Bebauungsplan (Boulevard Berlin) geändert werde. Das habe das Bezirksamt der BVV wiederholt mitgeteilt u.a. durch eine Vorlage zur Kenntnisnahme zum BVV-Beschluss 289/IV vom 20.02.2013 und einer Vorlage zur Kenntnisnahme zum BVV-Beschluss 541/IV vom 19.02.2014 und zuletzt in der schriftlichen Beantwortung der Kleinen Anfrage 303/V aus der BVV vom 17.05.2017. Die Änderung des B-Planes sei ein aufwendiges Verfahren. Bereits im Jahr 2013 habe das Stadtentwicklungsamt mitgeteilt, dass es den Aufwand für das Verfahren für nicht gerechtfertigt halte. Bei einer Änderung des B-Plans sei es auch möglich, dort wieder eine Tempo-30-Zone einzurichten und den Wendebereich mit absoluten Haltverboten, die dann dort auch Fahrzeugumsetzungen ermöglichen würden, frei zu halten. Herr Tietz (Straßenverkehrsbehörde - SVB) gibt den Hinweis, dass eine Entwidmung der Straße nur in Frage komme, wenn die Verkehrsfläche absolut nicht mehr für den Verkehr benötigt werde. Dies werde von der SVB eindeutig nicht gesehen und so käme eine Entwidmung nicht in Frage. Die Grüne-Fraktion äert dazu, dass nach den Ausführungen des Amtes keinerlei Möglichkeit bestehe, eine Änderung herbeizuführen. Sie glaube aber, dass es im Rahmen des Mobilitätsgesetzes Möglichkeiten geben werde, sie habe entsprechende Hinweise bereits an die Landesebene gegeben. Sie wolle, trotz der Bedenken, den Antrag aufrecht erhalten, da mit dieser Lösung die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der vielen Menschen, die sich in dem Center aufhielten, im Brandfall verbessert werde. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki sagt, dass ihm keine Hinweise der Feuerwehr bekannt seien, dass es hier Probleme gebe. Herr Tietz (SVB) erklärt, dass er den Bereich öfter angesehen habe und nicht feststellen könne, dass es besondere Probleme für die Feuerwehr geben könne. Auch er habe keine anderen Hinweise von der Feuerwehr. Die SPD-Fraktion sagt, dass die Aussage des Amtes eindeutig sei. Der Antrag sei in dieser Fassung nicht umsetzbar. Sie appelliert an die antragstellende Fraktion, den Antrag abzuändern oder zurückziehen. Die FDP-Fraktion sieht das ähnlich. Sie bitte aber um Vertagung, da sie noch Beratungsbedarf habe. Die Linksfraktion sieht die sachliche Notwendigkeit, aber auch die Schwierigkeit der rechtlichen Umsetzung und plädiere ebenfalls für eine Vertagung. Sie bitte, das Stadtentwicklungsamt zu befragen.

 

Der Antrag wird vertagt.

 
 

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