Auszug - Harry-S.-Truman-Allee für Durchgangsverkehr schließen  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 29.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum E 306 - Live-Übertragung
Ort: Rathaus Zehlendorf
0676/IV (neu) Harry-S.-Truman-Allee für Durchgangsverkehr schließen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:463
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-, SPD- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Wirrwitz
2. Buchta, Köhne
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Antrag stellende Fraktion begründet den Antrag

Die Antrag stellende Fraktion begründet den Antrag.

BzStR Karnetzki erläutert, dass die Harry-S.-Truman-Allee eine Straße des untergeordneten Straßennetzes und für den Verkehr uneingeschränkt gewidmet sei. Die Straße sei als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Etwa straßenmittig am Platz der US-Berlin-Brigade befinde sich ein verkehrsberuhigter Bereich nach Z 325.1/.2 StVO. Im Gegensatz zum übrigen Fahrbahnverlauf bestehe an dieser Stelle eine bauliche Mischverkehrsfläche. Zu den Verkehrsspitzenzeiten sei das Verkehrsaufkommen erhöht. Es bestehe jedoch bereits ein Durchfahrtsverbot für Lkw mit über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht durch Zeichen 253 StVO. Die baulichen Aufpflasterungen im gesamten Fahrbahnverlauf lasse ein schnelles Fahren von Fahrzeugen von vornherein nicht zu und mache die Straße für den Durchgangsverkehr eher unattraktiv. Eine Verkehrsbeschränkung nur für Anliegerverkehr würde einzig eine Verdrängung des übrigen Verkehrs auf die gleichfalls schützenswerte William-H.-Tunner-Straße zur Folge haben.

Der anwesende Bürger Herr M. plädiert für den Antrag und begründet dies ausführlich vor allen Dingen mit einer von ihm konstatierten Funktionsänderung, die eine Durchfahrt durch die Harry-S.-Truman-Allee zur Erschließung des „Prometheus-Geländes“ nicht mehr notwendig mache.

BzStR Karnetzki weist daraufhin, dass die Verwaltung an die Prinzipien der Selbstbindung der Verwaltung und des Gleichbehandlungsgrundsatzes gebunden sei und daher den gesamten Bezirk bei Entscheidungen im Auge haben müsse. Die beantragte Maßnahme würde Verdrängungsverkehre verursachen, die dann wiederum die Nachbarn der anliegenden Straßen belasten würde.

Die SPD-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.

 
 

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