Auszug - Radwege in der Schloßstraße sicherer gestalten
Die Antrag stellende Fraktion begründet den Antrag. BzStR Karnetzki führt aus, dass die Entscheidung über eine Rotunterlegung von Radverkehrsanlagen allein der Straßenbaulastträger treffe, in diesem Fall das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt des Bezirks. Die Kosten hierfür liegen für die Schlossstraße bei mehr als 100.000,- Euro. Für die Anordnung von Zeichen 295 wäre die VLB zuständig. Die gewünschte Markierung hätte zur Folge, dass Taxen künftig in der Schloßstraße nur noch an Bushaltestellen oder in den Seitenstraßen Fahrgäste aufnehmen oder aussteigen lassen könnten. Ein Halten der Taxen in den Bushaltestellen hätte voraussichtlich erhebliche Behinderungen der BVG zur Folge, da die Schloßstraße zwischen Walther-Schreiber-Platz und Joachim-Tiburtius-Brücke von drei und zwischen Joachim-Tiburtius-Brücke und Rathaus Steglitz von vier, jeweils im 10 Minuten-Takt verkehrenden Buslinien befahren wird. Abgesehen davon könnte die Attraktivität der Schloßstraße als Einkaufsstraße sinken. Auf Antrag der Grünen wird die Drucksache wie folgt geändert: „Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Radstreifen in der Schloßstraße an den Abschnitten, an denen schon jetzt ein absolutes Haltverbot besteht, durch einen durchgehenden Strich von dem Fahrstreifen getrennt wird, und zu prüfen, ob der gesamte Schutzstreifen rot markiert und die gesamte Maßnahme aus Mitteln des Senats finanziert werden kann.“ Begründung: Unverändert.“ Nach einer kurzen Beratung wird der Antrag zur Abstimmung gestellt. Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen. |
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