Drucksache - 0539/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Radstreifen in der Schloßstraße durch einen durchgehenden Strich von dem Fahrstreifen getrennt wird und der gesamte Fahrradstreifen rot markiert wird.
Begründung:
Nach der neuen STVO darf der durchgezogene Strich, den ein Radstreifen von der Fahrbahn trennt, zum Einparken überfahren werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6.4.2013
Für die Fraktion GRÜNE
Köhne
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Der Antrag wurde am 30.04.2013 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Radstreifen in der Schloßstraße durch einen durchgehenden Strich von dem Fahrstreifen getrennt wird, und zu prüfen, ob der gesamte Schutzstreifen rot markiert und die gesamte Maßnahme aus Mitteln des Senats finanziert werden kann.“
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung vom 30.04.2013 wurde am 29.10.2013 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Radstreifen in der Schloßstraße an den Abschnitten, an denen schon jetzt ein absolutes Haltverbot besteht, durch einen durchgehenden Strich von dem Fahrstreifen getrennt wird, und zu prüfen, ob der gesamte Schutzstreifen rot markiert und die gesamte Maßnahme aus Mitteln des Senats finanziert werden kann.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung wurde am 28.11.2013 in der 34. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 11.12.2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Radstreifen in der Schloßstraße an den Abschnitten, an denen schon jetzt ein absolutes Haltverbot besteht, durch einen durchgehenden Strich von dem Fahrstreifen getrennt wird, und zu prüfen, ob der gesamte Schutzstreifen rot markiert und die gesamte Maßnahme aus Mitteln des Senats finanziert werden kann.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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