Auszug - Landschaftspark in Licherfelde-Süd
Das Bezirksamt erläutert, dass ein Landschaftsschutzgebiet auf naturschutzrechtlicher Grundlage durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz festgesetzt werden könnte. Zuvor müsste der Bezirk insbesondere über den Umfang und die Lage der vorgesehenen Bauflächen entscheiden.
Der Antrag wird durch die SPD-Fraktion wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit SenStadt die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um entsprechend des Beschlusses des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege vom September 2010, das Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes „Parks Range“ als Landschaftsschutzgebiet naturschutzrechtlich zu sichern. Die Randflächen an der Réaumurstraße und entlang der Bahntrasse sollen für Wohnungsbau offengehalten werden. Es soll die Möglichkeit geprüft werden, ob die Aufwertung der Fläche als potentielle Ausgleichsfläche im Rahmen eines Flächenpools für Eingriffe des Grundstückeigentümers innerhalb Berlins angerechnet werden kann.“
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Landschaftspark in Lichterfelde-Süd“ in „Landschaftsschutzgebiet in Lichterfelde-Süd.“
Der Antrag wird vertagt. |
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