Drucksache - 0026/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit SenStadt die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um entsprechend des Beschlusses des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege vom September 2010, das Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes „Parks Range“ als Landschaftsschutzgebiet planungsrechtlich zu sichern. Die Randflächen an der Réaumurstraße und entlang der Bahntrasse sollen für Wohnungsbau offengehalten werden. Es soll die Möglichkeit geprüft werden, ob die Aufwertung der Fläche als potentielle Ausgleichsfläche im Rahmen eines Flächenpools für Eingriffe des Grundstückeigentümers innerhalb Berlins angerechnet werden kann.
Begründung:
Auf dem ehemals militärisch genutzten Gelände hat sich nach der politischen Wende und dem damit verbundenen Abzug der US-Amerikaner ein wertvoller, ökologischer Naturraum entwickelt. Großflächiger Wohnungsbau ist abzulehnen.
Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz vom 23. September 2010
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. November 2011
Für die SPD-Fraktion
Karnetzki Burwitz
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Der Antrag wurde am 05.12.2011 in der 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit SenStadt die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um entsprechend des Beschlusses des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege vom September 2010, das Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes „Parks Range“ als Landschaftsschutzgebiet naturschutzrechtlich zu sichern. Die Randflächen an der Réaumurstraße und entlang der Bahntrasse sollen für Wohnungsbau offengehalten werden. Es soll die Möglichkeit geprüft werden, ob die Aufwertung der Fläche als potentielle Ausgleichsfläche im Rahmen eines Flächenpools für Eingriffe des Grundstückeigentümers innerhalb Berlins angerechnet werden kann.“
Begründung: Unverändert.
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Landschaftspark in Lichterfelde-Süd“ in „Landschaftsschutzgebiet in Lichterfelde-Süd.“
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt, da der Ältestenrat vorab um Gewährung der Federführung gebeten werden soll.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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In der 6. Ältestenratssitzung am 11.01.2012 sowie in der 7. Ältestenratssitzung am 17.01.2012 wurde die Bitte des Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung negativ beschieden, die Federführung vom Stadtplanungsausschuss auf den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung zu übertragen. Die ursprüngliche Beratungsfolge bleibt somit bestehen.
Semler Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher
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Der Antrag wurde am 26.04.2012 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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