Auszug - Keine Spielhöllen in Steglitz-Zehlendorf
Die FDP-Fraktion weist darauf hin,
dass es aufgrund der Föderalismusreform und den Glücksspielstaatsvertrag eine
Möglichkeit für den Landesetzgeber gibt, auf die Entwicklung von Spielhallen im
Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz einzuwirken. Daher regt sie an, den Antrag
der CDU-Fraktion wie folgt zu ändern: Dem Bezirksamt wird empfohlen, alle rechtlichen und planungsrechtlichen
Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. Grundlagen zu schaffen, dass es keine
Schlupflöcher mehr gibt, um Spielhallen im Bezirk zu öffnen, egal wie klein sie
auch sein mögen. Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin für den Erlass
eines Spielhallengesetzes einzusetzen mit dem Ziel der Einbringung eines
solchen Gesetzesentwurfs durch den Senat in das Abgeordnetenhaus von Berlin. In dem Spielhallengesetz ist unter anderem zu regeln. a) Verschärfung der personalen Voraussetzungen für den Betrieb einer
Spielhalle (Zuverlässigkeitsanforderungen, fachliche Schulungen in Sachen
Suchtprävention), b) Kontrollpflichten (Eingangskontrollen, Kontrolle der Räume), c) Unterhaltung von Sperrsystemen für bestimmte Glücksspiele, d) Einrichtung und Unterhaltung von Beratungseinrichtungen, e) Anpassung der Geschäftszeiten bzw. Einführung von Sperrzeiten, f) Erteilung bzw. Verbot von Mehrfachkonzessionen und Abkehr vom
raumbezogenen Spielhallenbegriff, g) Verschärfung der Anforderungen an die Zulassung von mehreren Spielhallen
in einem Gebäudekomplex. Die SPD-Fraktion kritisiert, dass
ihr dieser Änderungswunsch nicht bereits vor der Sitzung vorgestellt wurde. Bei einer Abstimmung wird der Antrag
in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner
Enthaltung angenommen. |
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