Drucksache - 1451/III (neu)
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, alle rechtlichen und planungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. Grundlagen zu schaffen, dass es keine Schlupflöcher mehr gibt, um Spielhallen im Bezirk zu öffnen, egal wie klein sie auch sein mögen. Soweit auch landespolitische Maßnahmen zur Verhinderung erforderlich sind, möchte sich das Bezirksamt mit klaren Forderungen an die zuständigen Stellen wenden, damit der Senat alle möglichen Schritte einleitet, die Weiterverbreitung von Spielhallen zu unterbinden.
Begründung:
Es kann nicht sein, dass immer mehr Spielhallen in Steglitz - Zehlendorf eröffnen. Die Gefahren und die sich nachziehenden Probleme sind einschlägig bekannt. Es kann nicht sein, dass durch "Verordnungslücken" immer mehr Spielhöllen aufmachen, wir aber als Gesellschaft hilflos zusehen. Deswegen müssen alle Möglichkeiten nicht nur ausgeschöpft werden, sondern auch neue Instrumente zur Verhinderung geschaffen werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. April 2010
Für die Fraktion der CDU
Hippe Mc Laughlin
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Der Antrag wurde am 08.06.2010 in der 43. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, alle rechtlichen und planungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. Grundlagen zu schaffen, dass es keine Schlupflöcher mehr gibt, um Spielhallen im Bezirk zu öffnen, egal wie klein sie auch sein mögen.
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin für den Erlass eines Spielhallen-gesetzes einzusetzen mit dem Ziel der Einbringung eines solchen Gesetzesentwurfs durch den Senat in das Abgeordnetenhaus von Berlin.
In dem Spielhallengesetz ist unter anderem zu regeln: a) Verschärfung der personalen Voraussetzungen für den Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeitsanforderungen, fachliche Schulungen in Sachen Suchtprävention), b) Kontrollpflichten (Eingangskontrollen, Kontrolle der Räume), c) Unterhaltung von Sperrsystemen für bestimmte Glücksspiele, d) Einrichtung und Unterhaltung von Beratungseinrichtungen, e) Anpassung der Geschäftszeiten bzw. Einführung von Sperrzeiten, f) Erteilung bzw. Verbot von Mehrfachkonzessionen und Abkehr vom raumbezogenen Spielhallenbegriff, g) Verschärfung der Anforderungen an die Zulassung von mehreren Spielhallen in einem Gebäudekomplex.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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In der 81. Sitzung des Ältestenrats am 15.06.2010 hat sich die Fraktion GRÜNE dem Antrag angeschlossen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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Die BVV hat in ihrer 40. Sitzung am 16.06.2010 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, alle rechtlichen und planungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. Grundlagen zu schaffen, dass es keine Schlupflöcher mehr gibt, um Spielhallen im Bezirk zu öffnen, egal wie klein sie auch sein mögen.
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin für den Erlass eines Spielhallen-gesetzes einzusetzen mit dem Ziel der Einbringung eines solchen Gesetzesentwurfs durch den Senat in das Abgeordnetenhaus von Berlin.
In dem Spielhallengesetz ist unter anderem zu regeln: h) Verschärfung der personalen Voraussetzungen für den Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeitsanforderungen, fachliche Schulungen in Sachen Suchtprävention), i) Kontrollpflichten (Eingangskontrollen, Kontrolle der Räume), j) Unterhaltung von Sperrsystemen für bestimmte Glücksspiele, k) Einrichtung und Unterhaltung von Beratungseinrichtungen, l) Anpassung der Geschäftszeiten bzw. Einführung von Sperrzeiten, m) Erteilung bzw. Verbot von Mehrfachkonzessionen und Abkehr vom raumbezogenen Spielhallenbegriff, n) Verschärfung der Anforderungen an die Zulassung von mehreren Spielhallen in einem Gebäudekomplex.
Rögner-Francke BVVorsteher
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