Drucksache - 1451/III (neu)  

 
 
Betreff: Keine Spielhöllen in Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:974
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Mc Laughlin
2. Markl-Vieto
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.04.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
11.05.2010 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
08.06.2010 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.06.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 12.04.2010
BE Stapl vom 08.06.2010
Beitritt GRÜNE vom 15.06.2010
Beschluss vom 16.06.2010
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 02.05.2023

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, alle rechtlichen und planungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. Grundlagen zu schaffen, dass es keine Schlupflöcher mehr gibt, um Spielhallen im Bezirk zu öffnen, egal wie klein sie auch sein mögen.

Soweit auch landespolitische Maßnahmen zur Verhinderung erforderlich sind, möchte sich das Bezirksamt mit klaren Forderungen an die zuständigen Stellen wenden, damit der Senat alle möglichen Schritte einleitet, die Weiterverbreitung von Spielhallen zu unterbinden.

 

Begründung:

 

Es kann nicht sein, dass immer mehr Spielhallen in Steglitz - Zehlendorf eröffnen. Die Gefahren und die sich nachziehenden Probleme sind einschlägig bekannt. Es kann nicht sein, dass durch "Verordnungslücken" immer mehr Spielhöllen aufmachen, wir aber als Gesellschaft hilflos zusehen. Deswegen müssen alle Möglichkeiten nicht nur ausgeschöpft werden, sondern auch neue Instrumente zur Verhinderung geschaffen werden.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. April 2010

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

Hippe   Mc Laughlin

 

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Der Antrag wurde am 08.06.2010 in der 43. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, alle rechtlichen und planungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. Grundlagen zu schaffen, dass es keine Schlupflöcher mehr gibt, um Spielhallen im Bezirk zu öffnen, egal wie klein sie auch sein mögen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin für den Erlass eines Spielhallen-gesetzes einzusetzen mit dem Ziel der Einbringung eines solchen Gesetzesentwurfs durch den Senat in das Abgeordnetenhaus von Berlin.

 

In dem Spielhallengesetz ist unter anderem zu regeln:

a)      Verschärfung der personalen Voraussetzungen für den Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeitsanforderungen, fachliche Schulungen in Sachen Suchtprävention),

b)      Kontrollpflichten (Eingangskontrollen, Kontrolle der Räume),

c)      Unterhaltung von Sperrsystemen für bestimmte Glücksspiele,

d)      Einrichtung und Unterhaltung von Beratungseinrichtungen,

e)      Anpassung der Geschäftszeiten bzw. Einführung von Sperrzeiten,

f)        Erteilung bzw. Verbot von Mehrfachkonzessionen und Abkehr vom raumbezogenen Spielhallenbegriff,

g)      Verschärfung der Anforderungen an die Zulassung von mehreren Spielhallen in einem Gebäudekomplex.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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In der 81. Sitzung des Ältestenrats am 15.06.2010 hat sich die Fraktion GRÜNE dem Antrag angeschlossen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

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Die BVV hat in ihrer 40. Sitzung am 16.06.2010 beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, alle rechtlichen und planungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. Grundlagen zu schaffen, dass es keine Schlupflöcher mehr gibt, um Spielhallen im Bezirk zu öffnen, egal wie klein sie auch sein mögen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin für den Erlass eines Spielhallen-gesetzes einzusetzen mit dem Ziel der Einbringung eines solchen Gesetzesentwurfs durch den Senat in das Abgeordnetenhaus von Berlin.

 

In dem Spielhallengesetz ist unter anderem zu regeln:

h)      Verschärfung der personalen Voraussetzungen für den Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeitsanforderungen, fachliche Schulungen in Sachen Suchtprävention),

i)        Kontrollpflichten (Eingangskontrollen, Kontrolle der Räume),

j)        Unterhaltung von Sperrsystemen für bestimmte Glücksspiele,

k)      Einrichtung und Unterhaltung von Beratungseinrichtungen,

l)        Anpassung der Geschäftszeiten bzw. Einführung von Sperrzeiten,

m)    Erteilung bzw. Verbot von Mehrfachkonzessionen und Abkehr vom raumbezogenen Spielhallenbegriff,

n)      Verschärfung der Anforderungen an die Zulassung von mehreren Spielhallen in einem Gebäudekomplex.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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