Auszug - Keine Spielhöllen in Steglitz-Zehlendorf
BzStR
Stäglin erklärt, das Amt versuche Spielhallen im Bezirk so weit wie möglich zu
verhindern. Dabei sei bei entsprechend aufgestellten bzw. geänderten
Bebauungsplänen die Unterstützung durch die BVV sehr hilfreich. Bau
OL Frau Lappe weist darauf hin,
dass sich das Amt an die Baunutzungsverordnung halten müsse, der entsprechend
Spielhallen im Wohngebiet unzulässig, im Mischgebiet und im Kerngebiet zulässig
sind. Bei Aufstellung eines Ausschlussbebauungsplans müsse genau begründet
werden, warum sie an einer bestimmten Stelle nicht mehr zulässig sein sollen. Sie
erläutert die verschiedenen Versagungsgründe für die einzelnen Gebiete. Bei
einer Reihe von Versagungen im Mischgebiet erwarte sie allerdings Widersprüche
und Klagen. Auf
Nachfragen der Fraktionen der FDP und der GRÜNEN erklärt Bau OL Frau Lappe, landespolitisch bestünden
gesetzliche Möglichkeiten zur Fernhaltung von Spielhallen allenfalls auf
anderen Gebieten als auf planungsrechtlichem Sektor. Die
FDP-Fraktion bittet um Vertagung des Antrags, um zu prüfen, ob dieser ggf. auch
in Hinblick auf das Glücksspielrecht konkreter gefasst werden kann. Der Antrag
wird vertagt. |
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