Auszug - Automatische Belüftung von Schulen
Die antragstellende Fraktion
begründet ausführlich den Antrag unter anderem mit dem besseren Raumklima für
die Nutzer und stellt heraus, dass bei Neubauten kaum Energieersparnisse über
die Außenwände zu erzielen seien. Hier könne man jedoch über Maßnahmen der
Belüftung bei dicht geschlossenen Gebäuden energetisch viel erreichen.
Allerdings müsse die Nutzung der einzelnen Räume oder Gebäude individuell
erfasst und die Installation einer automatischen Belüftung in diesem Kontext
auf Sinnhaftigkeit geprüft werden. Ziel sei es, Schülerinnen und Schülern beim
Lernen durch optimale Luftversorgung zu unterstützen. Die FDP-Fraktion unterstreicht die
unterschiedliche Nutzung der Räume und macht eventuelle Maßnahmen von der
Nutzung abhängig. Herr Schrage-Aden erläutert, dass
das Pflichtenheft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt),
erstellt von der Energieagentur, dem Antragstext inhaltlich entspricht. Es sind
darüber hinaus keine Regelungen von SenStadt zu erwarten. Weiterhin entstünden
bei unterschiedlichen Räumen wie z.B. bei naturwissenschaftlicher Nutzung
höhere Anforderungen. Er weist darauf hin, dass der Neubau von Schulen ohne
Lüftungsanlage nicht mehr Stand der Technik sei es allerdings in Berlin keine
Erfahrungen hierzu an Schulen gebe. BzStR Stäglin stellt heraus, dass es
an der Grundschule Am Buschgraben eine dezentrale Belüftungsanlage geben wird,
die 13 % der Gesamtkosten der BPU ausmachen würde. Jedes Gebäude müsste für
sich betrachtet werden. Eine generelle Aussage über solche Anlagen sei
allerdings nicht möglich. Im Antrag müsse daher die Machbarkeit als Bedingung
erwähnt werden. Auch berücksichtigt werden müsse, dass bei höheren Standards
und damit höheren Kosten auch weniger Maßnahmen finanzierbar sein würden.
Außerdem habe SenBWF bei Maßnahmen im Rahmen K II klare Vorgaben gemacht, dies
nicht vorzusehen. Bei Beschlussfassung ohne Änderungen würde der Beschluss
nicht ohne weiteres umsetzbar sein. Die SPD-Fraktion sieht den
Antragstext als schwierig und plädiert für die Durchführung der laufenden
Projekte in der bisher konzipierten Form. Zudem sei eine Einzelfallbetrachtung
der Gebäude notwendig und die Art der Technik müsse definiert werden. Weiterhin
müssten Mittel ggf. von weiteren Maßnahmen umgeleitet werden, da es in der
Summe nicht mehr Geld geben wird. Die Fraktion der GRÜNEN stellt zur
Disposition, das Wort „Gebäuden“ durch das Wort „Schulgebäude“ zu ändern. Die FDP-Fraktion stellt heraus, dass
es derzeit keine Schulen gebe, bei denen solche Belüftungsanlagen eingebaut
wurden. Die in den 70er Jahren errichteten Mittelstufenzentren, die zunächst
mit Belüftungsanlagen ausgerüstet wurden, wurden nachträglich mit Fenstern
ausgestattet. BzStR´in Otto stellt heraus, dass
keine KII-Maßnahmen in Frage kämen, da hier die Planungen bereits zu weit
fortgeschritten seien. Bei anderen Maßnahmen wäre ein Beschluss wünschenswert. Herr Schrage-Aden ergänzt, dass ein
Vergleich mit Mittelstufenzentren nicht angebracht sei, da die Voraussetzungen andere als in den
70er Jahren seien (nicht zu öffnende Fenster, Dunkelräume, technisch nicht
abgenommene Lüftungsanlagen) Zudem verstehe er den Antrag nicht als Antrag für
eine Klimaanlage und entsprechende Abdichtung der Gebäude zu einem
geschlossenen System, sondern zur Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung
miteinem Luftumsatz von 20 m3 pro Kopf und Stunde, um den von SenGUV
vorgegebenen Wert von 1000 ppm CO2 einhalten zu können. Die FDP-Fraktion spricht sich gegen
den Antrag aus und plädiert für einen Prüfantrag. Außerdem sollte eine
automatische Belüftung nur bei Neubauten erwogen werden. Aufgrund der fehlenden
Erfahrungen böten sich die bezirklichen Schulen als Experimentierfelder nicht
an. Auch sollte man zunächst Projekte, auch internationale, vorab prüfen und
die Erfahrungen dort auswerten. Auf Antrag beider SPD-Fraktionen der
gemeinsam tagenden Ausschüsse wird der Antrag vertagt. |
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