Drucksache - 1402/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, zukünftig und soweit noch möglich bei laufenden Vorhaben eine automatische Lüftung - vorrangig mit Wärmerückgewinnung - bei Neubauten und bei wesentlichen Änderungen an Gebäuden vorzusehen und dafür eine Handlungsanweisung für die Planung zu erstellen. Soweit der Einbau im Einzelfall nicht möglich ist, ist dieses zu begründen.
Begründung:
Schulen, die heute geplant und gebaut werden, müssen den Anforderungen der EnEV 09 genügen. Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird eine Unterschreitung der geltenden Vorgaben von 30% bei Neubauten und 20% bei Komplettsanierungen gefordert. Damit hat die öffentliche Hand bei Neubauten und Komplettsanierungen fast den Passivhausstandard erreicht. Das bedeutet, dass die Gebäude winddicht errichtet werden müssen. Der in den Besprechungs- und Klassenräumen erforderliche Luftwechsel kann nur noch über mechanische Belüftung gesichert werden. Daraus folgt, dass Dichtigkeit eines Gebäudes und Lüftungsanlage einander bedingen.
Gesunde, frische Luft trägt wesentlich zum Lernerfolg von Kindern bei. Aktuelle Untersuchungen zur Auswirkung von CO2 Konzentrationen auf das Lernverhalten sowie die zunehmende Problematik von Schimmelpilz in Zusammenhang mit Dichtigkeit von Gebäuden sprechen dafür, zukünftig keine Gebäude mehr ohne Zwangslüftung zu bauen oder zu sanieren. Bei mehr als 1000 ppm CO2 nimmt die Konzentration und Merkfähigkeit ab, ab 1500 ppm deutlich. Dieser Effekt ist bei Kindern ausgeprägter als bei Erwachsenen. Als eine lerngerechte Umgebung wird ein CO2-Wert von < 1.500 ppm angesehen. (siehe Rundschreiben von Sen GUV vom 21.4.2009).
Spitzenwerte, die auch deutlich über die maximale Arbeitsplatzkonzentration von 5.000 ppm hinausgehen, sind im Schulalltag keine Seltenheit. Untersuchungen an Schulen in Hannover (2002) haben ergeben, dass nach 10 Minuten der Wert von 1.000 ppm und nach ca. 20 Minuten 1.500 ppm überschritten werden. D.h. alle 15 Minuten (zweimal in der Unterrichtsstunde) müsste gelüftet werden. Die Lüftungsverluste an Wärme sind bei gut gedämmten Schulen deutlich höher als die Transmissionsverluste. Ein vermehrtes Augenmerk auf die Lüftungsverluste und deren Reduktion durch Wärmerückgewinnung ist daher auch von Seiten der wirtschaftlichen Optimierung eines Schulgebäudes von besonderer Bedeutung. Demgegenüber stehen die Investitions- und Betriebskosten, wobei die Betriebskosten (Wartung, Filterkosten, Strom) durch die Energieersparnis selbst gegenüber der jetzigen unzureichenden Lüftung kompensiert werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 8. Februar 2010
Für die Fraktion GRÜNE
Markl-Vieto Steinhoff
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Der Antrag wurde am 07.04.2010 in der 33. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob zukünftig und soweit noch möglich bei laufenden Vorhaben eine automatische Lüftung - vorrangig mit Wärmerückgewinnung - bei Neubauten und bei wesentlichen Änderungen an Gebäuden vorgesehen werden kann und dafür eine Handlungsanweisung für die Planung zu erstellen.
Soweit der Einbau im Einzelfall nicht möglich ist, ist dieses zu begründen.
Im Rahmen eines Modellprojektes soll mindestens eine Lüftungsanlage eingebaut werden.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Ehlgötz Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung wurde am 22.04.2010 in der 29. Sitzung des Umweltausschusses beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob zukünftig eine automatische Lüftung - vorrangig mit Wärmerückgewinnung - bei Neubauten und bei wesentlichen Änderungen an Schulgebäuden vorgesehen werden kann und dafür eine Handlungsanweisung für die Planung zu erstellen.
Soweit der Einbau im Einzelfall nicht möglich ist, ist dieses zu begründen.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 06.05.2010 in der 49. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung in seiner in der 29. Sitzung des Umweltausschusses am 22.04.2010 geänderten Fassung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 39. Sitzung am 19.05.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob zukünftig eine automatische Lüftung - vorrangig mit Wärmerückgewinnung - bei Neubauten und bei wesentlichen Änderungen an Schulgebäuden vorgesehen werden kann und dafür eine Handlungsanweisung für die Planung zu erstellen.
Soweit der Einbau im Einzelfall nicht möglich ist, ist dieses zu begründen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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