Auszug - Weiternutzung des Münterbaus des Arndt-Gymnasiums  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 04.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
1259/III Weiternutzung des Münterbaus des Arndt-Gymnasiums
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:808
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Bender, Dr. Lehmann-Brauns
2. Breidenbach
 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Stadtrat berichtet, seitens der Gesamtelternvertretung des Arndt-Gymnasiums sei ein Konzept vorgelegt worden, in dem ein von den Eltern benannter Brandschutzsachverständiger darlegt, wie mit einfachen Mitteln die Sperrung des Münterbaus aufgehoben we

Der Stadtrat berichtet, seitens der Gesamtelternvertretung des Arndt-Gymnasiums sei ein Konzept vorgelegt worden, in dem ein von den Eltern benannter Brandschutzsachverständiger darlegt, wie mit einfachen Mitteln die Sperrung des Münterbaus aufgehoben werden kann. Weiterhin habe auch der Bezirk einen Brandschutzgutachter beauftragt, für den Münterbau ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Dieses sei derzeit in Arbeit. Dabei werde auch die im Elterngutachten nicht berücksichtigte Bauakte mit einbezogen. Nach seiner Fertigstellung müsse es noch von einem Prüfingenieur für Brandschutzfragen gegengeprüft werden. Solange diese Konzept nicht endgültig fertig gestellt sei, könne das Amt auch nicht zu allen Punkten des Antrags Stellung nehmen.

In Hinblick hierauf bittet die SPD-Fraktion um Vertagung des Antrags. Die Fraktion GRÜNE weist außerdem darauf hin, dass Punkt 1 des Antrags zusätzlich vom Schulausschuss behandelt werden müsste, der aber nicht in der Beratungsfolge vorgesehen sei. Die CDU-Fraktion weist auf die Dringlichkeit des Antrags hin, da die von der Sperrung betroffenen Schüler in der jetzigen dunklen Jahreszeit bei schlechten und somit für sie gefährlichen Straßenverhältnissen eine andere Schule aufsuchen müssen. Die Fraktionen der CDU und der FDP bitten daher um Abstimmung ihres Antrags.

Der Stadtrat bestätigt, dass der Bauausschuss nicht für Punkt 1 des Antrags zuständig ist. Der Text von Punkt 2 sei insofern nicht mehr richtig, als inzwischen bekannt sei, dass der von den Eltern beauftragte Gutachter nicht Einsicht in die Bauakten genommen habe. Besser sei es, das Gutachten der Eltern mit dem des Bezirks gemeinsam zu betrachten. Zu Punkt 3 erklärt er, falls der Gutachter bestätigt, dass einfache Maßnahmen bis zu einem Wert von 50.000 Euro ausreichen, das Bezirksamt bereit sei, diese durchzuführen. Bei höheren, sechsstelligen Kosten müssten allerdings auch Alternativen geprüft werden. Die ebenfalls in Punkt 3 genannte Einrichtung einer Brandwache werde derzeit vom Gutachter ebenfalls geprüft. Zu Punkt 4 erklärt er, eine I-Maßnahme könne derzeit noch nicht inhaltlich definiert bzw. vorgezogen werden, da weder das Gutachten noch die von SenStadt in Auftrag gegebene Bauzustands­unter­suchung für den Münterbau bisher vorliegen. Bis Ende des Jahres hoffe man, hier Klarheit zu haben. Zu Punkt 5 erklärt er, dass hier bereits Abstimmungen zwischen den Abteilungen zur Möglichkeit der Aufstellung von Unterrichtscontainern im Straßenraum durchgeführt werden.

Auf Bitten der SPD-Fraktion wird die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung stimmen die Fraktionen der CDU und der FDP zu, Punkt 1 ihres Antrags zu streichen und den weiteren Text wie folgt zu ändern:

Das Bezirksamt wird ersucht:

  1. Zügig das mit der Elternvertretung des Arndt-Gymnasiums im Hinblick auf den gesperrten Gebäudeteil ("Münterbau") vereinbarte zusätzliche Brandschutzgutachten zu erstellen und durch einen Prüfingenieur überprüfen zu lassen.
  2. Für den Fall, dass der Prüfingenieur im Ergebnis des Gutachtens bestätigt, dass mit einfachen Maßnahmen der Münterbau wieder für den Unterricht freigegeben werden kann, dieses unverzüglich umzusetzen.
    Widrigenfalls zu prüfen, ob während der Unterrichtszeit eine permanente Brandwache abgestellt werden kann, was unterrichtsfreundlicher und kostengünstiger als der bestehende Verbringungsdienst per Bus ist.
  3. Zu prüfen, inwieweit die bereits beschlossenen Investitionsmaßnahmen vorgezogen - und ggf. erweitert werden können, um den Münterbau mittelfristig zu ersetzen.
  4. Eine Planung für die Aufstellung von Containern vorzulegen, mit welchen die fehlenden Schulräume, bis zur Fertigstellung eines Ersatzneubaus bereitgestellt werden können.

Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

 

 
 

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