Auszug - Integrationsmonitoring (BA-Vertretung zugesagt, wahrscheinlich Herr Schadeck)
Die
Fraktion GRÜNE erklärt, selbst wenn der Bezirk Steglitz-Zehlendorf derzeit noch
keinen Integrationsbeauftragten hat, wäre es vorteilhaft, wenn ein Vertreter
des Bezirks regelmäßig an der Konferenz der Berliner Integrationsbeauftragten
teilnehmen und hierüber im Ausschuss Bericht erstatten würde. Hierdurch würde
vermieden, dass der Bezirk von den dort erhältlichen Informationen
abgeschnitten ist. Die CDU-Fraktion erklärt, sie gehe davon aus, dass bei
Eingang einer Einladung auch ein Vertreter des Bezirks an den Treffen
teilnimmt. St
L Herr Schadeck, der in Vertretung
für BzBm Kopp an der Sitzung teilnimmt, weist daraufhin, dass es sich bei der
im Antrag genannten Arbeitsgemeinschaft um keinen Beirat handelt, sondern
lediglich um eine monatliche Zusammenkunft der Integrationsbeauftragten, in der
diese zwar Erfahrungen austauschen, aber keine Entscheidungen treffen können.
Da die Integrationsbeauftragten zudem in der Regel den Bezirksbürgermeistern
unterstellt sind, unterliegen ihre konkreten Möglichkeiten und Tätigkeiten
einem starken politischen Einfluss. Er könne nicht zusagen, dass ein Vertreter
des Bezirks an den monatlichen Treffen teilnimmt. Im Übrigen sei bisher noch
keine entsprechende Einladung eingegangen, vermutlich weil im Bezirk die Stelle
eines Integrationsbeauftragten nicht existiert. Er weist darauf hin, dass es
auch im Bezirk Reinickendorf keinen Integrationsbeauftragten gibt. Die
Fraktionen der SPD, der GRÜNEN und der FDP bitten, dass in jedem Fall ein
Vertreter des Bezirks an diesen Treffen teilnehmen möge, um z.B. von den
Erfahrungen ähnlich strukturierter Bezirke profitieren zu können. Es sei nicht
notwendig, dass das Amt dem Ausschuss monatlich hierüber berichtet; ein bis
zwei Mal im Jahr würde genügen. Die Fraktionen der SPD und der FDP äußern die
Befürchtung, dass eine Einladung im Papierkorb landen könnte, weil es im Bezirk
keinen Integrationsbeauftragten gibt. BzStR’in
Otto und ST L Herr Schadeck
erklären, dass im Bezirksamt immer dann eine Aufgabenverteilung intern geregelt
wird, wenn es keine direkte Zuständigkeit gibt. BzStR’in Otto erklärt, sie gehe
daher davon aus, dass bei Eintreffen einer solchen Einladung diese vom
Bezirksamt an die zuständige Stelle weitergeleitet wird, auch wenn es keinen
speziellen Beauftragten gibt. Die
Fraktion GRÜNE erläutert, der Antrag ziele lediglich auf die Übergangsphase ab,
in der noch kein bezirklicher Integrationsbeauftragter bestellt worden ist. Bei
einer Abstimmung wird der Antrag mit 6 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei keiner
Enthaltung abgelehnt. Die
FDP-Fraktion bittet den im Ausschuss deutlich gewordenen Wunsch zu Protokoll zu
nehmen, dass das Bezirksamt trotz des negativen Abstimmungsergebnisses sensibel
gegenüber Einladungen zu den Treffen der Integrationsbeauftragten reagieren und
Vertreter dorthin entsenden solle. Von den Erfahrungen, die diese aus dem
Erfahrungsaustausch gewönnen, könne der Bezirk nur profitieren, auch wenn er
selbst noch keinen Integrationsbeauftragten habe. |
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