Auszug - Mehr Kapazitäten für das Arndt-Gymnasium  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 01.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0725/III (neu) Mehr Kapazitäten für das Arndt-Gymnasium
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:539
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Wesser, Fest
2. Breidenbach
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BzStR Stäglin erklärt, das Schulamt als Bedarfsträger müsse seine Wünsche bezüglich einer Kapazitätserweiterung des Arndt-Gymnasiums äußern

BzStR Stäglin erklärt, das Schulamt als Bedarfsträger müsse seine Wünsche bezüglich einer Kapazitätserweiterung des Arndt-Gymnasiums äußern. Allerdings bezweifelt er, dass sich diese durch eine Veräußerung des Grundstücks der Hausmeisterwohnung finanzieren lässt, da die Senatsfinanzverwaltung deutlich gemacht habe, dass sie entsprechende Kompensationsgeschäfte nicht mehr zulassen werde. Bei einem Verkauf der Villa sei allenfalls eine etwas höhere Erlösbeteiligung denkbar, mit der sich ein Neubau aber nicht finanzieren lasse.

Die CDU-Fraktion bittet, dass das Bauamt bei der Prüfung die folgenden vier Kostenabschätzungspunkte berücksichtigen und untereinander vergleichen möge: Die Kosten für den Umbau der Hausmeisterwohnung; mögliche Erweiterungen der vorhandenen Anbauten; kompletter Neubau, sowie die vom Stadtrat genannte Veräußerung des Grundstücks in den Liegenschaftsfonds und die Verwendung des Erlöses für einen Neubau. Der Stadtrat weist darauf hin, dass eine solche Kostenabschätzung nur in Zusammenarbeit mit dem Schulamt erfolgen könne.

Der Ausschuss beschließt, in der vorliegenden Beschlussempfehlung des ebenfalls mitberatenden Schulausschusses vom 30.09.2008 das Wort „insbesondere“ durch die Wörter „unter anderem“ zu ersetzen. Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung des Schulausschusses einschließlich der genannten Ersetzung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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