Auszug - BVV-Sondermittel
Die SPD-Fraktion spricht sich dagegen aus, dass
Sondermittel nur alle drei Jahre beantragt werden dürfen. Um zu verhindern,
dass einzelne Fraktionen in ihrem Sinne bei ihnen nahe stehenden Einrichtungen
Werbung für die Sondermittel machen, sollte es im vorletzten Satz heißen:
„Durch die BVV… . Die SPD-Fraktion erklärt, sie halte es ebenfalls für
sinnvoll, die Antragsunterlagen im Internet zu veröffentlichen. Allerdings
müsse hier auf den Datenschutz geachtet werden. Sinnvoll sei ebenfalls die im
Antrag genannte Bündelung der Beschlussfassung zu den eingegangenen
Sondermittelanträgen. Die GRÜNE-Fraktion sieht für den Haushaltsausschuss
selbst zwar Vorteile, wenn dieser sich nur zweimal im Jahr mit
Sondermittelanträgen befassen müsste; so sei z.B. eine bessere Vergleichbarkeit
der Anträge gegeben. Da für die Antragsteller, die ihre Anträge des Öfteren
relativ kurzfristig stellen, aus einer weniger häufigen Behandlung aber
Nachteile erwachsen könnten, sei sie gegen eine solche Regelung. Die Forderung
des Antrags, die geförderten Projekte im Internet zu veröffentlichen, sei
bereits erfüllt, wenngleich die Projekte und die Gründe ihrer Förderung noch
detaillierter dargestellt werden könnten. Des Weiteren sollte im Internetauftritt
der BVV ein Link auf die Info-Seite zu den Sondermitteln gesetzt werden. In
jedem Falle sollten die Antragsunterlagen selbst nicht veröffentlicht werden.
Ebenfalls bereits im Internet abrufbar seien die von den Fraktionen
aufgestellten Kriterien für die Vergabe von Sondermitteln sowie die Modalitäten
für deren Beantragung. Von den genannten möglichen Verbesserungen abgesehen,
sei der zweite Absatz des Antrags damit durch Amtshandeln bereits erledigt. Das gleiche gelte für den vierten Absatz, da dieser
nicht so zu verstehen sei, dass die einzelnen Mitglieder der BVV Werbung für
die Sondermittel machen sollen, sondern die BVV als Ganzes über das BVV-Büro.
Wenn das Büro die genannten Verbesserungen umsetze, wäre auch diese Forderung
erledigt. Zwar sehe die GRÜNE-Fraktion nicht ein, warum im
dritten Absatz vom jetzigen Zweijahresrhythmus abgegangen werden soll; sie habe
aber auch keine grundsätzlichen Einwände gegen einen Dreijahresrhythmus. In
jedem Falle sollten in begründeten Fällen aber auch Ausnahmen von dem
vorgegebenen Turnus möglich sein. Die SPD-Fraktion weist in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass die Kriterien zur Vergabe von Sondermitteln, die die
Fraktionen in der 1. Wahlperiode aufgestellt hatten, weiterhin gelten. So weise
auch der Bezirkshaushalt ausdrücklich auf die Verbindlichkeit dieses
Kriterienkatalogs hin. Hierzu gehöre auch der Zweijahresrhythmus. Daher schlage
sie vor, den dritten Absatz des Antrags zu streichen. Des Weiteren regt die GRÜNE-Fraktion an, dass den
Antragstellern mitgeteilt werden soll, dass es unerlässlich ist, dass sie bei
den Sitzungen anwesend sind, in denen der Haushaltsausschuss über ihren Antrag
entscheidet. Die CDU-Fraktion spricht sich grundsätzlich zwar auch
für eine Verringerung der Termine aus, an denen sich der Haushaltsausschuss mit
Sondermittelanträgen befasst. Zwei Mal im Jahr erscheine ihr jedoch als zu
wenig; besser wäre es, sie einmal im Quartal oder in jedem zweiten Monat zu
behandeln. Im Übrigen teile sie die von der GRÜNE-Fraktion geäußerten Ansichten
und bezweifele ebenfalls, ob der vorliegende Antrag notwendig sei. Die Fraktionen beschließen, im Anschluss an die
Ältestenratssitzung vom 14.10.2008 gemeinsam die derzeit bestehenden
Internetseiten zu den BVV-Sondermitteln zu prüfen, um in der darauf folgenden
Sitzung des Haushaltsausschusses den Antrag erneut zu erörtern. Der Antrag wird vertagt. |
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