Auszug - Kampagne gegen Bezirksstadtrat Stäglin
Der
Antrag wird gemeinsam mit der Großen Anfrage Drs. Nr. 797/III aufgerufen und behandelt (vgl. den vorhergegangenen TOP 7.3). Entsprechend
§ 45 Abs. 4 der Geschäftsordnung stellt die CDU-Fraktion im Laufe der
Aussprache den Antrag, über Punkt 1 des Antrags Drs. Nr. 761/III (neu) eine namentliche und über Punkt 2 eine normale
Abstimmung durchzuführen. § 45 Abs. 4 lautet: „Eine namentliche Abstimmung ist durchzuführen, wenn sie bis zur
Eröffnung der Abstimmung von einer Fraktion oder mindestens fünf
Bezirksverordneten verlangt wird. Die Bezirksverordneten werden nach Fraktionen
geordnet alphabetisch aufgerufen, jeder Bezirksverordnete ruft dem Vorsteher
seine Entscheidung zu, diese wird von den Schriftführern in die Niederschrift
aufgenommen.“ In
Hinblick auf diesen Geschäftsordnungsantrag bittet die FDP-Fraktion um 21.05
Uhr um eine 5-minütige Unterbrechung der Sitzung. Die Sitzung wird
unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung erfolgt die Abstimmung gemäß dem
Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion. Diese
entsprechend GO § 45 Abs. 4 vorgenommene und protokollierte namentliche
Abstimmung der 51 anwesenden Bezirksverordneten über Punkt 1 hat folgendes
Ergebnis:
Damit
wird Punkt 1 der Drs. Nr. 761/III (neu) mit 51 Ja-Stimmen und keiner
Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. Bei
der anschließenden normalen Abstimmung, die entsprechend GO § 45 Abs. 1 durch
Handaufheben erfolgt, wird Punkt 2 des Antrags mit 46 Ja-Stimmen und keiner
Nein-Stimme bei 5 Enthaltungen angenommen. Bezirksverordnetenvorsteher
Rögner-Francke stellt fest, dass der Antrag Drs. Nr. 761/III (neu) damit in der
vorliegenden Fassung beschlossen wurde. |
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