Auszug - Nichtüberwachung der Gewährleistungszeit Schwartzsche Villa Drs. 824/II
Die Fraktion GRÜNE präsentiert eine Textänderung zu ihrem vorliegenden Antrag Drs. Nr. 38/III. Sie erklärt, der Antrag in der ursprünglichen Form bzw. der BVV-Beschluss Nr. 491, auf den darin Bezug genommen wird, sei vor allem auf die Aufarbeitung und Ahndung vergangener Vorfälle ausgerichtet gewesen. Nach „tragischen Veränderungen“ im Bezirksamt sei dies jedoch nicht mehr sinnbringend. Auch aufgrund der Lehren, die aus diesen alten Vorfällen gezogen werden können, sei es daher das vor allem in die Zukunft gerichtete Ziel des neuen Antragstextes, dass künftig bei Bauvorhaben die Gewährleistungsfristüberwachung sichergestellt wird. Dennoch werde weiterhin missbilligt, dass es dem Bezirksamt laut seiner Vorlage zur Kenntnisnahme nicht möglich war, innerhalb von drei Jahren dem genannten Beschluss vom November 2003 nachzukommen. Der
Stadtrat gibt einen Abriss über die z.T. bereits zehn Jahre zurück liegenden
Wasserschäden und erklärt, der springende Punkt bei der Bewertung sei, auf
welchen Wasserschaden Bezug genommen wird. Es habe zwar bereits im März 1996
eine erste Schadensmeldung des Kulturamtes gegeben, doch habe sich diese auf
einen anderen Wasserschaden bezogen als die spätere Schadensmeldung vom
Wassereinbruch von der Terrasse der Schwartzschen Villa her. Da ein
Zusammenhang zwischen beiden Wasserschäden nicht feststellbar war, habe man
auch nicht auf die Gewährleistungspflicht zurückgreifen können. Dennoch
habe das Bezirksamt dem Beschluss Nr. 491 nachzukommen versucht. Da man die
Angelegenheit nicht durch den betroffenen und inzwischen verstorbenen Bauleiter
selbst habe überprüfen lassen können, habe man sich um neutrale, sachkundige
Mitarbeiter aus anderen Fachabteilungen des Bezirksamtes, aber auch bei den
anderen elf Bezirksämtern bemüht, ohne dass dies zu einen Erfolg geführt hätte.
Haushaltsmittel seien für externe Gutachten nicht vorgesehen und dafür Geld aus
anderen Titeln abzuzweigen, sei angesichts der des ohnehin schon schmalen Etats
der Abteilung verworfen worden. Dieses Ergebnis der Bemühungen des Amtes, den
Beschluss Nr. 491 umzusetzen, sei der BVV in der Vorlage zur Kenntnisnahme
mitgeteilt worden. Immo
L Hr. Nowak und TGL Hr. Müller-Ettler erläutern die
verschiedenen Gewährleistungsfristen ( 2½ bis zehn Jahre) und berichten, wie im
Amt organisatorisch sichergestellt wird, dass diese Fristen nicht verstreichen,
ohne dass bestehende Mängel vorher noch geltend gemacht werden. Herr
Müller-Ettler erklärt, der BVV die Organisation der Überwachung der
Mängelbeseitigungspflicht in einer Vorlage zur Kenntnis zu geben, wenn der
Antrag von der BVV beschlossen würde. Die
SPD-Fraktion erklärt, da das Amt versucht habe, den BVV-Beschluss umzusetzen
und der BVV das Ergebnis seiner Tätigkeit mitgeteilt habe, könne der Beschluss
als erledigt angesehen werden. Die Fraktion GRÜNE erklärt, sie wolle ihren
Antrag in der neuen Textfassung aufrecht erhalten. Da diese nur vorgelesen
wurde und den Fraktionen nicht vorliegt, wird die weitere Behandlung der
Drucksache vertagt. Die neue Textfassung wird den Ausschussmitgliedern mit der
Einladung zur nächsten Sitzung mitgeschickt. |
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