Auszug - Nichtüberwachung der Gewährleistungszeit Schwartzsche Villa Drs. 824/II  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 03.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0038/III Nichtüberwachung der Gewährleistungszeit Schwartzsche Villa Drs. 824/II
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Franke-Dressler, Hampel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Fraktion GRÜNE präsentiert eine Textänderung zu ihrem vorliegenden Antrag Drs

Die Fraktion GRÜNE präsentiert eine Textänderung zu ihrem vorliegenden Antrag Drs. Nr. 38/III. Sie erklärt, der Antrag in der ursprünglichen Form bzw. der BVV-Beschluss Nr. 491, auf den darin Bezug genommen wird, sei vor allem auf die Aufarbeitung und Ahndung vergangener Vorfälle ausgerichtet gewesen. Nach „tragischen Veränderungen“ im Bezirksamt sei dies jedoch nicht mehr sinnbringend. Auch aufgrund der Lehren, die aus diesen alten Vorfällen gezogen werden können, sei es daher das vor allem in die Zukunft gerichtete Ziel des neuen Antragstextes, dass künftig bei Bauvorhaben die Gewährleistungsfristüberwachung sichergestellt wird. Dennoch werde weiterhin missbilligt, dass es dem Bezirksamt laut seiner Vorlage zur Kenntnisnahme nicht möglich war, innerhalb von drei Jahren dem genannten Beschluss vom November 2003 nachzukommen.

Der Stadtrat gibt einen Abriss über die z.T. bereits zehn Jahre zurück liegenden Wasserschäden und erklärt, der springende Punkt bei der Bewertung sei, auf welchen Wasserschaden Bezug genommen wird. Es habe zwar bereits im März 1996 eine erste Schadensmeldung des Kulturamtes gegeben, doch habe sich diese auf einen anderen Wasserschaden bezogen als die spätere Schadensmeldung vom Wassereinbruch von der Terrasse der Schwartzschen Villa her. Da ein Zusammenhang zwischen beiden Wasserschäden nicht feststellbar war, habe man auch nicht auf die Gewährleistungspflicht zurückgreifen können.

Dennoch habe das Bezirksamt dem Beschluss Nr. 491 nachzukommen versucht. Da man die Angelegenheit nicht durch den betroffenen und inzwischen verstorbenen Bauleiter selbst habe überprüfen lassen können, habe man sich um neutrale, sachkundige Mitarbeiter aus anderen Fachabteilungen des Bezirksamtes, aber auch bei den anderen elf Bezirksämtern bemüht, ohne dass dies zu einen Erfolg geführt hätte. Haushaltsmittel seien für externe Gutachten nicht vorgesehen und dafür Geld aus anderen Titeln abzuzweigen, sei angesichts der des ohnehin schon schmalen Etats der Abteilung verworfen worden. Dieses Ergebnis der Bemühungen des Amtes, den Beschluss Nr. 491 umzusetzen, sei der BVV in der Vorlage zur Kenntnisnahme mitgeteilt worden.

Immo L  Hr. Nowak und TGL  Hr. Müller-Ettler erläutern die verschiedenen Gewährleistungsfristen ( 2½ bis zehn Jahre) und berichten, wie im Amt organisatorisch sichergestellt wird, dass diese Fristen nicht verstreichen, ohne dass bestehende Mängel vorher noch geltend gemacht werden. Herr Müller-Ettler erklärt, der BVV die Organisation der Überwachung der Mängelbeseitigungspflicht in einer Vorlage zur Kenntnis zu geben, wenn der Antrag von der BVV beschlossen würde.

Die SPD-Fraktion erklärt, da das Amt versucht habe, den BVV-Beschluss umzusetzen und der BVV das Ergebnis seiner Tätigkeit mitgeteilt habe, könne der Beschluss als erledigt angesehen werden. Die Fraktion GRÜNE erklärt, sie wolle ihren Antrag in der neuen Textfassung aufrecht erhalten. Da diese nur vorgelesen wurde und den Fraktionen nicht vorliegt, wird die weitere Behandlung der Drucksache vertagt. Die neue Textfassung wird den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur nächsten Sitzung mitgeschickt.

 
 

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