Durch Alter, Krankheit Unfall oder ähnliche Ereignisse kann ein Verlust von Körperfunktionen auftreten, der es nötig macht, kleinere aber auch große Veränderungen in der Wohnung vornehmen zu müssen. Lassen Sie sich über Umbaumöglichkeiten sowie -anbieter und Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Vermieter !
Ist die Wohnung grundsätzlich geeignet und bedarf es “nur” einiger Änderungen und Anpassungen, empfiehlt es sich, folgende Hinweise zu beachten:
Lassen sich fehlende Körperfunktionen mit technischen Mitteln ausgleichen, wie z.B. beim Badewannenlifter, lässt man sich zweckmäßigerweise von einem Therapeuten und/oder Sanitätshaus beraten. Eine entsprechende Verordnung des Arztes muss bei Kranken- oder Pflegekasse, Berufsgenossenschaft oder anderen in Frage kommenden Leistungsträgern eingereicht werden.
Werden außer den o.g. Hilfsmitteln auch noch bauliche Veränderungen nötig, sind diese grundsätzlich vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Bei Zustimmung des Vermieters sollte man sich zur Abklärung der Zuständigkeiten für die Finanzierung vorab an die unten aufgeführten Leistungsträger wenden.
Für die (ggf. nur teilweise Finanzierung) können je nach persönlichen Voraussetzungen folgende Leistungsträger in Frage kommen:
p(. Ihre Pflegekasse (bei Vorliegen einer Pflegestufe)
p(. Ihre Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft
p(. Integrationsamt (bei berufstätigen Schwerbehinderten) Sächsische Strasse 28, 10707 Berlin
p(. Sozialamt (nachrangig, bei Vorliegen sozialhilferechtlicher Voraussetzungen)
Der übliche Werdegang: 3 Kostenangebote von autorisierten Handwerksbetrieben beim Leistungsträger einreichen. Gerade Krankenkassen haben auch Beratungsdienste, die vor Ort prüfen und Rat geben. In der Vorbereitungsphase empfiehlt es sich, insbesondere bei behinderungsbedingten Umbauten größeren Ausmaßes, Sachverständige zu konsultieren. Hier gibt es spezialisierte Planungsbüros.
Grundsätzliche Regel: VOR der Umbaumaßnahme mit Vermieter sprechen, um späteren Ärger zu vermeiden. VOR Auftragserteilung Anträge an Leistungsträger stellen. Nachträglich wird in der Regel nichts erstattet.