Korruption tritt in vielen Erscheinungsformen auf. Nicht immer fließt Bargeld. Oftmals kommt es auch zur Verschaffung von geschäftlichen Vorteilen, Geschenken oder Zuwendungen anderer Art, wie zum Beispiel Einladungen zu Veranstaltungen. Versteht man, wie Transparency International, unter Wirtschaftskorruption „Geschenke, Darlehen, Gebühren, Belohnungen oder sonstige Vorteile, die jemand anbietet beziehungsweise annimmt als Anreiz dafür, etwas Unredliches oder Illegales zu tun beziehungsweise bei der Geschäftsbesorgung einen Vertrauensbruch zu begehen“, so handelt es sich dabei nicht um eine juristische Definition.
Rechtliches
Beauftragter für den Korruptionsschutz
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