Wird die Ombudsperson „meine Anwältin“, wenn ich Kontakt aufnehme?

Nein. Zwischen Ihnen und der Ombudsperson kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Sie oder Kollegen aus ihrer Kanzlei werden auch anschließend nicht als Strafverteidigerin oder sonst anwaltlich für Sie tätig.

Wenn Sie mit der Ombudsperson Möglichkeiten erörtern, wie Sie die Folgen einer eigenen Verstrickung möglichst gering halten können, vertritt sie nicht Ihre Interessen und übernimmt nicht Ihre Strafverteidigung. Sie ist dann neutraler Vermittler. Diese Grundlagen wird sie mit Ihnen schriftlich vereinbaren.

Die Ombudsperson wird auch keine Schritte einleiten, die zur Wahrung von Ihnen möglicherweise zustehenden Rechten oder Ansprüchen erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für solche Fälle, in denen es um die Vergabe von Aufträgen geht.